Hallo !
Ich hoffe, daß Ihr die Antwort kennt.
Mein Fall :
Ich war durchweg beschäftigt seit 2 Jahren.
Mein Arbeitsvertrag war befristet zum 30.06.2009
Einige Tage davor erhielt ich eine Krankmeldung
wg. Burn-Out, vorauss. wird die Gesundung
6-12 Monate andauern.
Für diese Zeit erhalte ich ja Krankengeld von der
Krankenkasse.
Danach werde ich ALG 1 beantragen.
Dazu werden ja die vergangenen 24 Monate
herangezogen.
Demnach erhalte ich bis zu 6 Monate ALG 1.
Aber, wenn ich nun 6 bis 12 Monate Krankschreibung
aufweise ?
Zählt das trotzdem als 24 Beschäftigungsmonate
oder nicht ?
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Auskunft,
die für mich sehr wichtig sein wird.
Viele Grüße !
Hallo !
Ich hoffe, daß Ihr die Antwort kennt.
Mein Fall :
Ich war durchweg beschäftigt seit 2 Jahren.
Mein Arbeitsvertrag war befristet zum 30.06.2009
Einige Tage davor erhielt ich eine Krankmeldung
wg. Burn-Out, vorauss. wird die Gesundung
6-12 Monate andauern.
Für diese Zeit erhalte ich ja Krankengeld von der
Krankenkasse.
hallo, ich bekomme oft solche anfragen
beim auswählen der experten müssen die leute genauer hinschauen, denn ich bin keiner.
bevor ich hier ne frage stelle, würde ich mich bei der arge vorstellig machen.
gibts dann noch unklarheiten, kann man hier nachfragen.
nix für ungut und viel glück
Danach werde ich ALG 1 beantragen.
Dazu werden ja die vergangenen 24 Monate
herangezogen.
Demnach erhalte ich bis zu 6 Monate ALG 1.
Aber, wenn ich nun 6 bis 12 Monate Krankschreibung
aufweise ?
Zählt das trotzdem als 24 Beschäftigungsmonate
oder nicht ?
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Auskunft,
die für mich sehr wichtig sein wird.
Viele Grüße !
Hallo Jürgen,
danke dir trotzdem für deine Resonanz.
Viele Grüße an Dich und ein schönes
Wochenende ! Tschau
Hallo !
Ich hoffe, daß Ihr die Antwort kennt.
Mein Fall :
Ich war durchweg beschäftigt seit 2 Jahren.
Mein Arbeitsvertrag war befristet zum 30.06.2009
Einige Tage davor erhielt ich eine Krankmeldung
wg. Burn-Out, vorauss. wird die Gesundung
6-12 Monate andauern.
Für diese Zeit erhalte ich ja Krankengeld von der
Krankenkasse.
hallo, ich bekomme oft solche anfragen
beim auswählen der experten müssen die leute genauer
hinschauen, denn ich bin keiner.
bevor ich hier ne frage stelle, würde ich mich bei der arge
vorstellig machen.
gibts dann noch unklarheiten, kann man hier nachfragen.
nix für ungut und viel glück
Danach werde ich ALG 1 beantragen.
Dazu werden ja die vergangenen 24 Monate
herangezogen.
Demnach erhalte ich bis zu 6 Monate ALG 1.
Aber, wenn ich nun 6 bis 12 Monate Krankschreibung
aufweise ?
Zählt das trotzdem als 24 Beschäftigungsmonate
oder nicht ?
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Auskunft,
die für mich sehr wichtig sein wird.
Viele Grüße !
Maßgeblich ist nur die Beschäftigung, Krankengekd zählt nicht.
Betrachtet werden immer drei Jahre ab Arbeitslosmeldung rückwärts.
Melde Dich - unabhängig der Krankheit - unverzüglich arbeitslos!
Dazu warst Du verpflichtet ! ! !
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Hallo Herbert,
danke dir.
Habe mich bereits weit vor der Krankschreibung
arbeitslos gemeldet, das paßt.
danke dir nochmal !
Viele Grüße
Hallo !
Ich hoffe, daß Ihr die Antwort kennt.
Mein Fall :
Ich war durchweg beschäftigt seit 2 Jahren.
Mein Arbeitsvertrag war befristet zum 30.06.2009
Einige Tage davor erhielt ich eine Krankmeldung
wg. Burn-Out, vorauss. wird die Gesundung
6-12 Monate andauern.
Für diese Zeit erhalte ich ja Krankengeld von der
Krankenkasse.
Danach werde ich ALG 1 beantragen.
Dazu werden ja die vergangenen 24 Monate
herangezogen.
Demnach erhalte ich bis zu 6 Monate ALG 1.
Aber, wenn ich nun 6 bis 12 Monate Krankschreibung
aufweise ?
Zählt das trotzdem als 24 Beschäftigungsmonate
oder nicht ?
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Auskunft,
die für mich sehr wichtig sein wird.
Viele Grüße !
Maßgeblich ist nur die Beschäftigung, Krankengekd zählt nicht.
Betrachtet werden immer drei Jahre ab Arbeitslosmeldung
rückwärts.
Melde Dich - unabhängig der Krankheit - unverzüglich
arbeitslos!
Dazu warst Du verpflichtet ! ! !