Im Ferbruar habe ich meine Ausbildung als Mediengestalter Bild und Ton abgeschlossen. Seit dem bin ich Arbeitslos. Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und zusätzlich Arbeitslosengeld 2 als Aufstockung und komme so auf meinen Lebensunterhalt. Ich habe jetzt einen selbständigen Job zugesagt wo ich in 2 Tagen 1400 € verdiene. Wie gehe ich nun bei den Ämtern vor? Ist mein erster Job als Freiberufler muss ich etwas anderes als ne Steuernummer anmelden?
Vielen Dank im Voraus
Im Ferbruar habe ich meine Ausbildung als
Mediengestalter Bild
und Ton abgeschlossen. Seit dem bin ich Arbeitslos.
Ich
beziehe Arbeitslosengeld 1 und zusätzlich
Arbeitslosengeld 2
als Aufstockung und komme so auf meinen
Lebensunterhalt. Ich
habe jetzt einen selbständigen Job zugesagt wo ich in
2 Tagen
1400 € verdiene. Wie gehe ich nun bei den Ämtern vor?
Ist mein
erster Job als Freiberufler muss ich etwas anderes als
ne
Steuernummer anmelden?
Vielen Dank im Voraus
natürlich musst du beide ämter informieren.im prinzip
musst du jeden tag verfügbar sein, sonst wird dir
sofort das geld gestrichen.
noch hast du deinen verdienst nicht und offen gestanden
erscheint mir 1400 euro in zwei tagen auch utopisch.
mein rat: informiere beide ämter, dass du an zwei tagen
selbstständig tätig bist und den geldeingang (sobald
dieser stattfindet) ohne aufforderung belegst.
sollte an dem job etwas faul sein und du bekommst kein
geld hast du wenigstens keinen ärger mit den ämtern.
Sorry, da kann ich dir nicht helfen.
Aber frag mal hier: http://www.alg-ratgeber.de oder hier http://www.elo-forum.org
Die 1400 sind für Dreh Schnitt und die Technik. Meine Frage ist wie verrechnet sie AG bzw. das Job Center den Betrag?
Hallo JecekKrupa,
damit kenne ich mich leider nicht aus. Tut mir leid. Ich
hoffe Dir kann jemand anders weiterhelfen.
Lieben Gruß, Püppi
Die 1400 sind für Dreh Schnitt und die Technik. Meine
Frage
ist wie verrechnet sie AG bzw. das Job Center den
Betrag?
für alg2 zählt das als einkommen, bis auf den
freibetrag (100 Euro plus 20% bis 400 Euro, danach 10 %
bis 800 Euro)
wird alles angerechnet.
das einzige, was du noch anstreben kannst ist den
betrag auf mehrere monate zu verteilen, wenn du
voraussichtlich in den nächsten monaten kein weiteres
einkommen haben wirst.
sprich mit den leuten der arge und lasse sie die lösung
finden.spiele mit offenen karten, das zahlt sich immer
aus.
Du sprichst mir aus der Seele habe eine ähnliche Ausbildung bzw auch als freier Mitarbeiter gearbeitet.
Vorweg ist erst einmal die Frage, bist Du selbstständig oder freiberuflich?
Gut gehe mal davon aus das Du freiberuflich bist. Das heist für Dich das Du Dich nach jedem Arbeitseinsatz schriftlich oder gar persönlich arbeislos melden musst. Bei z. Bsp. EB Einsätzen kann und wird das mitunter sehr nerven. Wenn Du z. Bsp. Serien, Image oder Werbefilm machst und länger beschäftigt bist hast Du Dich nach Produktionsende auch wieder persönlich Arbeitslos zu melden.
Versämst Du das wird Dir Tageweise Dein Leistungsanspruch gestrichen.
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
hallo
keine ahnung, sorry
Steuernummer ist beantrag damit die Rechnung geschrieben werden kann. Das Problem ist das mann sich nicht nur deim Arbeitsamt abmelden muss sondern auch beim Job Center. Wie geht mann da vor bzw. wie wird das Verrechnet am Ende? Die 1400 sind für Dreh Schnitt und Technik.
Servus,
Du musst den Job anmelden und fällst sofort aus der HARTZ-Schiene! Du kannst beantragen, dass die Sozialversicherungen und Krankenkasse übernommen werden, meist als Darlehen!
Als Freiberufler hast du einen Freibetrag, der etwas höher ist, als 100 Euro im Monat.
Mit Brutto 1400 Euro bist zwar aus der HARTZ-SChiene, aber leben kannst auch nicht, kommt auf die Good-Will-Tour der ARGE an! Ich will da aber nix versprechen!
ABR: Voprsicht bei Darlehen! Nicht jedes Darlehen ist rechtens von der ARGE!
Steuernummer ist beantrag damit die Rechnung geschrieben
werden kann. Das Problem ist das mann sich nicht nur deim
Arbeitsamt abmelden muss sondern auch beim Job Center. Wie
geht mann da vor bzw. wie wird das Verrechnet am Ende? Die
1400 sind für Dreh Schnitt und Technik.
In dem Zusammenhang habe ich das noch nie machen müssen. Kann Dir da auch nicht wirklich Antwort geben die Dich weiterbringt.
Mein Tip! Frage doch einfach mal beim Job Center nach und sage den Kandidaten das Du mitunter auch auf Abruf zur verfügung stehst um der Ausübung Deiner Tätigkeit nachzugehen.
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Hallo,
bei einem Freund von mir lief es so ab:
Angabe des Einkommens welches erzielt wurde. Dies wurde dann mit der nächsten Zahlung verrechnet. Musst nur das Finanzamt oder die Arge mal fragen was mit den anfallenden Steuern und Sozialabgaben ist. Diese müssten eigentlich vom Einkommen abgerechnet werden.
Und dann noch hiernach fragen:
Dann den Freibetrag von 100,-€ nicht vergessen abzurechnen. Dies ist der Betrag den man zusätzlich ohne Abrechnung durch die Arge verdienen darf.
Hoffe es hilft.
Gruß
Herbert
Hallo Jacek,
Du musst dich sofort beim Amt melden! ( mehr dazu im folgenden Beitrag)
Sicherlich musst dem Amt mehr als eine Steuernummer angeben, somit alles offen legen was momentan Sache ist sowie Du dein Geld jetzt verdienst. Rückwirkend den Zeitpunkt des Geld verdienen so legen, das Du nichts zurückbezahlen musst oder aber Dich nicht wegen erschleichen von Sozialmittel dran kriegen!!!
Das ist eine Straftat.
Problem - Weil der Arbeitgeber fehlt, der die Sozialleistungen bezahlt. Und irgendwer muss die Sozialabgaben tragen und zahlen. Das heißt nichts anders, Du bist nicht Kranken- und Rentenversichert, eventuell Dein Gewerbe anzumelden. Sprich mit dem Sachbearbeiter wegen der Ich AG und wie dieses bezuschusst wird. Aber wie das ganze Versicherungstechnisch abläuft, Kranken und Rentenversicherung, wer dieses bezahlen wird bzw. muss! Aber lasse Dich in der Angelegenheit von einem unabhängigen beraten der sich damit auskennt!!!
Darstellung beim Arbeitsamt:
Du musst dich sofort beim Amt melden, das du seit … einen selbständigen Job als Mediengestalter Bild und Ton angenommen hast und im Monat so und soviel (Betrag X) Verdienst. Musst ja nicht auf die Nase binden oder sagen, das Du 2 Tagen 1400 € erhältst. Dir wird ALG1 und ALG2 gestrichen. Auf jeden Fall so darstellen das Du ALG 1 und ALG nicht mehr in Anspruch nehmen musst. Zum anderen mit dem Sachbearbeiter sprechen, wie es aussieht, wie erwähnt mit einer der Ich AG .
PS: Arbeitslosengeld 1 steht Dir zu, wenn in den letzten 24 Monaten, 12 Pflichtbeiträge einbezahlt worden sind, Anspruch auf ALG 1 (12 Monate).
Ergänzend erhältst Du Mietzuschuss und sonstige Zuschüsse, aber nicht ALG 2. Nach 12 Monate ALG 1 wird’s Du ausgesteuert, bekommst ALG 2 sowie musst den Antrag dafür stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
Hallo JacekKrupa,
ja als Freiberufler „Kleinunternehmer“ Steuernummer" holen und bei der Rechnung keine Mwst ausweisen. Wird das mehr musst Du Umsatzsteuer ausweisen und eine Ust-Voranmeldung abgeben.
Bis dahin hast Du noch Zeit.
Als Kleinunternehmer darfst Du nun aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Tolle Einnahmen wünscht Dir
Wolfgang aus Oberbayern
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ach so, das war nur die gute Nachricht !
Das Arbeitsamt wird so nicht mehr „fleissig“ zahlen.
Du könntest Existenzgründerzuschuss dort beantragen.
Viel GLÜCK
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
du brauchst einen Gewerbeschein, dann mußt du dich privat krankenversichern.
In die Selbstständigkeit zu gehen, bedeutet immer unregelmäßige Geldeingänge - also vorsicht!
Theoretisch käme noch die Rentenversicherung dazu und da bleibt bei den Einahmen, wenn du noch die Steuer rechnest, nicht viel übrig.
Ich weiß auch nicht ob der Job nur für 2 Tage ist oder darüber hinaus noch weiter läuft.
Dann müßtest du es dem Arbeitsamt melden, indem Fall fällt ALG I weg und die 1400 Euro werden auf das ALG II voll angerechnet, kann sein das du dann noch Geld zurückzahlen mußt.
Ich hoffe ich konnte die helfen
Viel Glück
gold-marie
wurde bereits beantwortet