Moin mal eine fiktiver Fall:
Ein Albeitsloser AL, geht sein Geld beantragen, da das sehr wenig ist fragt er die Nette dame Beim Arbeitsamt nach ALG 2, diese schaut in Ihren Rechner und sagt dann, das es nix gäbe, ausser ALG 1 da man mit 650€ überm satz liege.
nun nach 6 monaten durststrecke und einem termin bei der Hausbank,(alle 5 jahre laden die eionen ein zum finanzcheck) meinte der das AL seit anfang an ALG2 berechtigt war.
nun die Frage kann das ALG 2 Rückwirkend bezahlt werden bei falscher beratung?
Kann die GEZ rückwirkend befreit werden bei Nachgewiesenem fehlker des Arbeitsamtes?
danke für Antworten.