ALG 1 ALG I zu unrecht bezogen

Guten Tag,

Ich habe dieses Jahr mehrere Monate ALGI bezogen. Während diesem Zeitraum war ich einen Monat lang Werktätig (verdienst 500€), bekam jedoch weiterin ALG1 ausgezahhlt.

Ursprünglich sollte die ganze Sache als geringfüge Beschäftigung deklariert werden, was jedoch aufgrund der Verdiensthöhe nicht mehr zu erreichen war.

Erst jetzt ,3 Monate später, bei der Ablage für die Steuer viel mir der doppelbezug auf.

Gerne würde ich den Sachverhalt mit dem Arbeitsamt klären, und die zu unrecht bezogene Leistung (oder einfach den Arbeitslohn) zurückzahlen.

NUN FRAGE ICH MICH, WAS MICH BEI EINER OFFENBAHRUNG ERWARTET, UND WIE ICH MICH AM BESTEN AUF DEM AMT VERHALTEN SOLL.

Danke

Liebe/r dobbe,

die Ehrlichkeit wird leider bestraft! ABER:

Besser Ehrlichkeit als Lüge! Der Verdienst von 500 Euro für einen Monat, lässt sich strecken auf 2, da wohl erwartet wurde, die Beschäftigung liefe längerfristig. Außerdem ist der Freibetrag zur Geltung zu bringen und bei Versicherungen für KFZ, Hausrat und Haftpflicht gibt es zusätzliche Freibeträge!

ERGO - nicht alles muss zurückgezahlt werden, denn Werbungskosten sind bei AGL I auch drin!
Also genaues kann ich so nicht sagen, da mir der Sachverhalt nur oberflächlich zur Kenntnis kommt!

Die Zuverdienste sind äquivalent zu ALG II = HARTZ-IV.
Hab die aber schon einige Male bei Beantwortungen reingestellt… Ist sehr Lange als Post!

Auf alle Fälle Klagen, falls zu viel Sanktion durchgesetzt werden soll, wenn überhaupt! Viele Richter sehen das heute als Unwissenheit n und auch als kommende Erfolgschance, einen festen Job zu bekommen!

Ich hoffe, ich habe helfen können?

lg

juergenius

Hallo dobbe,
da mein Fachgebiet das AlgII ist, kann ich leider nicht weiterhelfen.
Grüße
Almut

Hallo,

ich würde das auf jeden Fall dem Amt melden und aber auch direkt das sagen, was Du jetzt in Deiner Anfrage geschrieben hast. Das Du Dir darüber nicht bewusst warst und das gerne zurückbezhalen möchtest. Melde das aber auf jeden Fall, denn dann brauchst Du das meines Wissens nach nur zurückzahlen, da Du die Angabe ja selber noch gemacht hast.

Das Amt hat in regelmäßigen Abständen Datenabgleiche, so dass das mit Deinem Verdienst irgendwann sowieso rauskommen würde. Und wenn man das dann vorher nicht mitgeteilt hat, kann es dann unter Umständen sogar zu einem Bußgeld kommen. Was aber nicht passiert, wenn Du das dem Amt selber mitteilst.

Viele Grüße

Guten Tag,

Ich habe dieses Jahr mehrere Monate ALGI bezogen. Während
diesem Zeitraum war ich einen Monat lang Werktätig (verdienst
500€), bekam jedoch weiterin ALG1 ausgezahhlt.

Ursprünglich sollte die ganze Sache als geringfüge
Beschäftigung deklariert werden, was jedoch aufgrund der
Verdiensthöhe nicht mehr zu erreichen war.

Erst jetzt ,3 Monate später, bei der Ablage für die Steuer
viel mir der doppelbezug auf.

Gerne würde ich den Sachverhalt mit dem Arbeitsamt klären, und
die zu unrecht bezogene Leistung (oder einfach den
Arbeitslohn) zurückzahlen.

NUN FRAGE ICH MICH, WAS MICH BEI EINER OFFENBAHRUNG ERWARTET,
UND WIE ICH MICH AM BESTEN AUF DEM AMT VERHALTEN SOLL.

Danke

Hallo dobbe,
Die ALG1 Leistung steht einem meines Wissens trotzdem mit gewissem Abzug zu, wenn eine während des Bezuges ausgeübte Teilzeitbeschäftigung weniger als 15 Wochenstunden in Anspruch nimmt. Hierzu muß allerdings ein ALG1 Bezug für eine zuvor vorhandene Vollzeitbeschäftigung vorliegen und eine Vollzeitbeschäftigung wieder angestrebt sein.

Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?..

Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

Sollte die wöchentliche Arbeitszeit Ihrer Werktätigkeit nicht unter 15 Stunden gelegen haben ergibt das ein Problem. Nähmlich, dass Sie sich nach Beendigung der Werkstätigkeit erneut hätten Arbeitslos melden müssen, um für danach liegenden Zeitraum in den Genuss des ALG1 Anspruches zu kommen. Versäumt man dies, geht der Anspruch verloren, bis man sich meldet.
Deckt sich das auf, dann wird die Rückzahlung sehr hart! Deshalb:
Schauen Sie, dass Sie eine unter 15 Stunden liegende Arbeitszeit nachweisen können und melden Sie die Tätigkeit ihrem Ansprechpartner bei einer persönlichen Vorsprache. Ob Sie wegen nicht rechtzeitiger Meldung eine Sperrzeit bekommen können weiß ich nicht.
Vielleicht können Sie sich tel. allgemein (anonym für einen Freund) bei einem anderen Arbeitsamt vorher erkundigen.
Oder ähnlichen Weg.
So würd ich es machen.
PS ich bin keiner vom Amt, sondern selbst ein ehemaliger Langzeitarbeitsloser, der sich entsprechender weise durchgebissen hat.

Herby

Guten Tag,
Da Du nur einen Monat Arbeit hattest und das Einkommen geringfügig ist ( 500€ - 165€ Zuverdienstgrenze bei ALG I ), ist das eine geringfügige Beschäftigung. :Ich habe dieses Jahr mehrere Monate ALGI bezogen. Während
diesem Zeitraum war ich einen Monat lang Werktätig (verdienst
500€), bekam jedoch weiterin ALG1 ausgezahhlt.

Ursprünglich sollte die ganze Sache als geringfüge
Beschäftigung deklariert werden, was jedoch aufgrund der
Verdiensthöhe nicht mehr zu erreichen war.

Erst jetzt ,3 Monate später, bei der Ablage für die Steuer
viel mir der doppelbezug auf.

Gerne würde ich den Sachverhalt mit dem Arbeitsamt klären, und
die zu unrecht bezogene Leistung (oder einfach den
Arbeitslohn) zurückzahlen.

NUN FRAGE ICH MICH, WAS MICH BEI EINER OFFENBAHRUNG ERWARTET,
UND WIE ICH MICH AM BESTEN AUF DEM AMT VERHALTEN SOLL.

Danke

Sorry, kann ich Dir nicht weiterhelfen…
aber Ehrlichkeit währt am längsten…

G
Tom

Hallo dobbe,

ich arbeite beim Sozialamt - kann also schlecht einschätzen, wie das Arbeitsamt reagiert.

Aber ich denke mal, wenn du dich jetzt selbst meldest (du hattest die Berufstätigkeit nicht angezeigt?), dürften keine strafrechtlichen Folgen zu erwarten sein.

Und leistungsrechtlich hast du einen Monat lang zu Unrecht Leistung bezogen (bzw. in falscher Höhe), die du also zurückzahlen müsstest.

Aber wie gesagt, genau weiß ich es nicht. Guck doch mal, z. B. bei Tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/adressen), ob du in deiner Nähe eine Beratungsstelle findest, die mit eurem Arbeitsamt Erfahrung hat.

Viel Erfolg!

Ingrid