Nehmen wir an, jemand hat dieses Jahr mehrere Monate ALGI bezogen. Während diesem Zeitraum war derjenige einen Monat lang Werktätig (verdienst 500€), bekam jedoch weiterin ALG1 ausgezahhlt.
Ursprünglich sollte der job als geringfüge Beschäftigung deklariert werden, was jedoch aufgrund der Verdiensthöhe nicht mehr zu erreichen wäre.
Erst Monate später, bei der Ablage für die Steuer viel demjenigen der doppelbezug auf.
Gerne würde derjenige den Sachverhalt mit dem Arbeitsamt klären, und die zu unrecht bezogene Leistung (oder einfach den Arbeitslohn) zurückzahlen.
Nehmen wir an, jemand hat dieses Jahr mehrere Monate ALGI
bezogen. Während diesem Zeitraum war derjenige einen Monat
lang Werktätig (verdienst 500€), bekam jedoch weiterin ALG1
ausgezahhlt.
Die Frage wurde schon vorab durchgelesen… Was war mit der Pflicht, jedwelche Veränderung in den persönlichen Einkünften unmittelbar … VOR…Arbeitsaufnahme ungefragt vorab anzumelden ?
Ursprünglich sollte der job als geringfüge Beschäftigung
deklariert werden, was jedoch aufgrund der Verdiensthöhe nicht
mehr zu erreichen wäre.
Wäre aber generell wie bereits oben angesprochen zu handhaben…
Erst Monate später, bei der Ablage für die Steuer viel
demjenigen der doppelbezug auf.
Hmmm…da werden wir aber niggelig auf die Ausführungen…
( So auch die AA )
Gerne würde derjenige den Sachverhalt mit dem Arbeitsamt
klären, und die zu unrecht bezogene Leistung (oder einfach den
Arbeitslohn) zurückzahlen.
Wäre für mich jetzt ein anderes Brot…
Wo ist das Problem der Fragestellung anzusiedeln ?
Es geht doch gewiss nicht um rechtzeitig angemeldete Einkünfte und einer Überschneidung zwischen Entgeltauszahlung und ALG I oder II .