Hallo, es geht hier um eine theoretische Begebenheit. Angenommen ich habe Anspruch auf 24 Monate ALG1 ab Januar 2015. Da ich gekündigt habe, habe ich eine Sperre von 3 Monaten.
Ab April 2015 steht ALG 1 zu und wird bezogen für 3 Monate. Ist es möglich den ALG 1 Bezug nun zu unterbrechen für 6 Monate bzw. 9 Monate und dann wieder zu erhalten? Soweit ich mich im Netz eingelesen habe, ja. Aber ist diese Handhabung auch über einen längeren Zeitraum möglich, also wenn z. B. jedes Jahr um dieselbe Zeit eine „Pause“ vom ALG 1 wg. Urlaub bzw. (zeitlich begrenzter) Arbeitsaufnahme erfolgt? Muss hierfür jedesmal ALG 1 neu beantragt werden oder kann man das Datum der Wiederaufnahme einsetzen? Ist die Neubeantragung schwierig? Muss die Abmeldung begründet werden? Ist die Abmeldung vom ALG 1 denn auch kurzfristig - z. B. nur für einen Tag - möglich?
Kann man in den 3 Monaten der Sperrzeit ganz regulär arbeiten bzw. verreisen?
Vielen Dank für die Aufklärung bzw. Verweisung auf Gesetzesgrundlagen!!!