Hallo zusammen,
die Situation:
ALG 1 endet am 14.4.08, ALG 2 bewilligt ab 15.4.08.
Zahlung ALG 1 vom 1.4.-14.4. 600 EUR.
Frage:
Ist es richtig, dass diese 600 EUR Einkommen sind u. bei der ALG 2 Berechnung entsprechend angerechnet werden?
Danke für eine Antwort
Hallo
Ist es richtig, dass diese 600 EUR Einkommen sind u. bei der
ALG 2 Berechnung entsprechend angerechnet werden?
Wenn die Zahlung im April eingegangen ist, m.W. ja. Wenn sie schon im März eingegangen ist, dann nicht. Es gilt das Zuflussprinzip.
Viele Grüße
Simsy