Hallo,
ich beziehe seit 6 Monaten Krankengeld, war vor meiner Erkrankung etliche Jahre ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis.
Nach meiner Gesundung erwäge ich nun nicht wieder sofort arbeiten zu gehen und um Auflösung zu bitten. Nach sehr langer Erkrankung möchte ich zu meiner weiteren Stabilisierung eine längere Auszeit haben und dem Markt nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund möchte ich, solange ich nicht arbeitssuchend bin auch kein ALG 1 beantragen.
Ist es richtig, daß ich auch bis 12 Monate nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einen ALG 1 Anspruch in unveränderter Höhe habe? Habe ich die Anwartschaftszeit auch dann erfüllt, wenn ich innerhalb der letzten 24 Monate teilweise nur Krankengeld bezogen habe und eben knapp 12 Monate keine Beiträge bezahlt habe?
Anders ausgedrückt:
Kann ich nach Beendigung der Krankengeldbezüge und nach danach erfolgtem Auflösungsvertrag ein knappes Jahr pausieren und erst dann ALG 1 beantragen ohne einen Anspruchsverlust zu haben?
Ich bin sehr dankbar für jede Antwort
A.