Hallo ich habe am 31.10.2013 einen restanpruch von 41 tagen beim alg 1. Ab 1.11.2013-31.03.2014 hatte ich eine befristete vollzeitstelle und bin jetzt bis 21.05.2014 krankgeschrieben. Jetzt meine frage wird mir die zeit vom 1.11.2013-31.03.2014 auf die 41 tage rest angerechnet? oder gibt es da ne kurzarbeiter reglung
Hallo benz290!
Am besten ist es in Deinem Fall, wenn Du beim Arbeitsamt nachfragst. So bist Du auf der sicheren Seite. Ich wünsch Dir alles Gute.
bycicle
Hallo!
Dein alter Anspruch ist der Restanspruch (also die 41 Tage). Winen neuen Anspruch auf Alg I hat Du erst wieder, wenn Du in einem bestimmten Zeitraum (ich glaube 24 Monate) 12 Monate wieder beschäftigt warst. Wenn die 41 Tage jetzt um sind, ist dann das Jobcenter zutändig.