ALG 1 Antrag Gründungszuschuß rückgängig machen?

Guten Tag, nehmen wir mal an die Person A tritt in die Arbeitslosigkeit und stellt vor Ablauf der Frist zum Recht auf Gründungszuschuss einen Antrag auf GZ zur Selbständigkeit. Da es keine Möglichkeit gibt die Entscheidung des Amts abzuwarten geht sie das Risiko ein und meldet sich demensprechend ab und als Selbständige an. Der Antrag ist abgegeben und aktuell ist Person A in der Selbständigkeit und mitten in der Akquise. Ein gutes Konzept liegt vor und alles wurde positiv bewertet von IHK und Coach der BA. Nun muss nur noch die Leistungsstelle des Arbeitsamtes das ja geben. Ein potentieller Kunde steht schon bevor, mit geringer Bezahlung aber schon mal ein guter Anfang für die Existenz. Die Person hat mit der Bundesagentur für Arbeit vor dem Antrag schon besprochen was wäre wenn der Antrag abgelehnt wird. Die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes sagte sie könne sich rückwirkend wieder arbeitslos melden, und das Gewerbe rückwirkend wieder abmelden. Dies wurde auch von dem Gewerbeamt bestätigt, dass dies möglich ist mit einem Zweizeiler als Begründung. Die Selbständigkeit wäre sonst in den ersten Monaten nämlich nicht zu realisieren.
Nun erhält die Person bei einem Arztbesuch eine Hiobsbotschaft und hat keine Wahl sich kurz danach operieren zu lassen. Sonst hat sie gesundheitliche Folgen die nicht mehr rückgänig zu machen sind. Somit fällt sie nun 2 bis 3 Wochen aus.
Die Fragen die sich die Person nun stellt, sind:
was ist wenn der Antrag abgelehnt wird? Kann die Person die Arbeitslosigkeit wieder zu dem Zeitpunkt aufnehmen an dem das Gewerbe an- und abgemeldet wurde?
Wer tritt in dieser Zeit für die Arztrechnungen ein, solange kein Geld fließt kann Person A die Krankenbeiträge ja nicht zahlen?
Kann trotz der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitlosengeld wieder eintreten.

Als Beispiel:
Gewerbeanmeldung: 01.03.
Geht am 08.03. zum Arz. Erhält die erschreckende Nachricht und
OP ist dann am 15.03.
Gewerbeabmeldung am 22.03. rückwirkend zum 01.03.

Oder kann die Person erst wieder arbeitslos gemeldet sein und Leistung beziehen zum 22.03. also bei Abmeldung des Gewerbes bzw. wenn sie wieder gesund geschrieben ist?
Wer tritt dann in der Zeit vom 01.03. bis 22.03. für die Arztrechnung in Kraft?
Kann/soll mann bei Mittellosigkeit Antrag über SGB II stellen wenn sie aus eigener Tasche den Krankenbeitrag nicht bezahlen kann?
Die Person hat natürlich jetzt große Angst dass der Antrag auf Gründungszuschuss nicht bewilligt wird. Will aber nicht unbedingt zur Arge, sie hat ja Anspruch auf ALG 1.
Soll Sie mit dem Berater der Bundesagentur für Arbeit darüber sprechen um sich Rat zu holen?
Danke für eure, wenn möglich, raschen Antworten.

guten morgen faithfulscloud

ihre frage steht im falschen board: entweder „business - existenzgründung“ oder „behörden - arbeitsamt“.

dennoch: seien sie froh, dass sie nicht a sind! denn a hat offensichtlich jede menge fehler bei der gründung gemacht; wie sie leider häufig vorkommen:

  1. unzureichende vorinformation/kenntnisse
  2. unzureichende planung/worst case szenario
  3. unzureichende liquiditätsreserve
  4. usw.

das konzept ist leider überhaupt nicht „gut“, wenn 2-3 wochen ausfall zum schnellen tot des unternehmens führen. vielleicht versteht a jetzt, warum all die blöden vorher so sehr darauf gedrängt haben, ein wirklich „gutes“ und „durchdachtes“ konzept zu erarbeiten und sich zu „informieren“ „bevor“ es losgeht. genau aus diesem grund: es kann auch was schief gehen - und was schief gehen kann, geht auch schief = murphys law.

aber a scheint zu der sorte menschen zu gehören, die solche ratschläge nur als behinderung auf ihrem steilen weg nach oben ansehen. und nun? nun sollen wieder die allgemeinheit und die blöden vom amt helfen und die eigenen fehler ausbügeln.

zu den fragen von a:

wenn das konzept wirklich gut ist, dann steht da was von einer privaten krankenhaustagegeld-versicherung drin, für den fall, dass a 2-3 wochen ausfällt und ein vertreter (z.b. ein freier handelsvertreter, der die akquise übernimmt o.ä.) den betrieb in dieser zeit weiter führen kann.

oder es wurde sonst irgendwie vorsorge getroffen. verwandte, freunde, bekannte, die einspringen können.

wenn das konzept ausreichend ist, wurde wenigstens eine private krankenversicherung abgeschlossen, die ab der abmeldung von der aa eintritt.

wenn das konzept eher ein pamphlet ist, springt in der tat wieder die aa ein. d.h. bei antragstellung muss ja noch ein restanspruch auf alg1 von mindestens 150 tagen (ggf. abzüglich 15 tagen per heute) vorliegen. =>

  1. wieder zur aa und klären, was mit der bewilligung gz ist; aber selbst wenn die bewilligung kommt, bleibt die frage, ob überhaupt eine private kv abgeschlossen wurde, die eintreten kann.
  2. d.h. mit der alten kv in verbindung treten und klären, ob noch schutz besteht.
  3. ggf. wieder arbeitslos melden
  4. gewerbe ggf. in nebengewerbe ummelden
  5. zeit der erneuten arbeistlosigkeit/krankheit bis zum ablauf der 150-tage-frist (wenn anspruch noch > 150 tage)nutzen, um ein „richtiges“ konzept zu erstellen und es dann ggf, nochmal probieren.

…einen hab ich noch:

Soll Sie mit dem Berater der Bundesagentur für Arbeit darüber sprechen um sich Rat zu holen?

ja, natürlich! es wird verdammt nochmal zeit sich „kompetenten“ rat zu holen.

mit freundlichen grüßen

faust-coaching

wenn das konzept ausreichend ist, wurde wenigstens eine private krankenversicherung abgeschlossen,

Was hat die Ausgangsfrage mit der PKV zu tun ? Es ist gar nicht klar, ob der Betroffene überhaupt in der PKV versicherbar ist.

sehr geehrtes nordlicht…

…und worin besteht jetzt konkret ihr helfender beitrag für den fragenden? als experte versicherungen müssten sie doch erklären können, was in sachen kostenübernahme der op etc. hier zu tun ist, oder?

mit freundlichen grüßen

faust-coaching

Moin,

…und worin besteht jetzt konkret ihr helfender beitrag für den fragenden?

wenn ich etwas dazu beizutragen hätte, hätte ich dem Up geantwortet. Mit meinem Beitrag wollte ich Mißverständnissen im Zusammenhang mit der PKV begegnen. Fragen wie „ich will mich selbständig machen, muß ich mich privat krankenversichern?“ kommen hier nämlich regelmäßig. Und Dein Hinweis auf die PKV verstehe ich im Zusammenhang mit dem Ausgangsposting absolut nicht.

Gruß

Nordlicht