Guten Tag, nehmen wir mal an die Person A tritt in die Arbeitslosigkeit und stellt vor Ablauf der Frist zum Recht auf Gründungszuschuss einen Antrag auf GZ zur Selbständigkeit. Da es keine Möglichkeit gibt die Entscheidung des Amts abzuwarten geht sie das Risiko ein und meldet sich demensprechend ab und als Selbständige an. Der Antrag ist abgegeben und aktuell ist Person A in der Selbständigkeit und mitten in der Akquise. Ein gutes Konzept liegt vor und alles wurde positiv bewertet von IHK und Coach der BA. Nun muss nur noch die Leistungsstelle des Arbeitsamtes das ja geben. Ein potentieller Kunde steht schon bevor, mit geringer Bezahlung aber schon mal ein guter Anfang für die Existenz. Die Person hat mit der Bundesagentur für Arbeit vor dem Antrag schon besprochen was wäre wenn der Antrag abgelehnt wird. Die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes sagte sie könne sich rückwirkend wieder arbeitslos melden, und das Gewerbe rückwirkend wieder abmelden. Dies wurde auch von dem Gewerbeamt bestätigt, dass dies möglich ist mit einem Zweizeiler als Begründung. Die Selbständigkeit wäre sonst in den ersten Monaten nämlich nicht zu realisieren.
Nun erhält die Person bei einem Arztbesuch eine Hiobsbotschaft und hat keine Wahl sich kurz danach operieren zu lassen. Sonst hat sie gesundheitliche Folgen die nicht mehr rückgänig zu machen sind. Somit fällt sie nun 2 bis 3 Wochen aus.
Die Fragen die sich die Person nun stellt, sind:
was ist wenn der Antrag abgelehnt wird? Kann die Person die Arbeitslosigkeit wieder zu dem Zeitpunkt aufnehmen an dem das Gewerbe an- und abgemeldet wurde?
Wer tritt in dieser Zeit für die Arztrechnungen ein, solange kein Geld fließt kann Person A die Krankenbeiträge ja nicht zahlen?
Kann trotz der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitlosengeld wieder eintreten.
Als Beispiel:
Gewerbeanmeldung: 01.03.
Geht am 08.03. zum Arz. Erhält die erschreckende Nachricht und
OP ist dann am 15.03.
Gewerbeabmeldung am 22.03. rückwirkend zum 01.03.
Oder kann die Person erst wieder arbeitslos gemeldet sein und Leistung beziehen zum 22.03. also bei Abmeldung des Gewerbes bzw. wenn sie wieder gesund geschrieben ist?
Wer tritt dann in der Zeit vom 01.03. bis 22.03. für die Arztrechnung in Kraft?
Kann/soll mann bei Mittellosigkeit Antrag über SGB II stellen wenn sie aus eigener Tasche den Krankenbeitrag nicht bezahlen kann?
Die Person hat natürlich jetzt große Angst dass der Antrag auf Gründungszuschuss nicht bewilligt wird. Will aber nicht unbedingt zur Arge, sie hat ja Anspruch auf ALG 1.
Soll Sie mit dem Berater der Bundesagentur für Arbeit darüber sprechen um sich Rat zu holen?
Danke für eure, wenn möglich, raschen Antworten.