Hallo,
ich konnte mich erinnern, dass die Berechnung nicht ganz so einfach war und ich wunderte mich über die 30 Monate. Also mal schnell Google befragt, was mich zu den Seiten des BMAS führt. Und sie da - eine tolle Tabelle:
Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Monate) |
Vollendetes Lebensjahr |
Höchstanspruchsdauer (Monate) |
12 |
|
6 |
16 |
|
8 |
20 |
|
10 |
24 |
|
12 |
30 |
50. |
15 |
36 |
55. |
18 |
48 |
58. |
24 |
Quelle: BMAS
Da Du nichts gegenteiliges geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass Du unter 50 Jahren bist. Du hast auch nicht angegeben, was vor den ersten 12 Monaten war. Nehmen wir mal an, dass Du langzeitarbeitslos warst.
Was sagt die Tabelle?
Du hast zuerst 12 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre gearbeitet, also einen Anspruch auf 6 Monate erworben und auch vollständig ausgenutzt.
Als Du das zweite mal arbeitslos wurdest, hattest Du in den letzten 5 Jahren insgesamt 23 Monate gearbeitet. Damit hast Du einen Anspruch von 10 Monaten erworben.
Von diesen 10 Monaten hast Du in den letzten 5 Jahren aber schon 6 „genommen“. Es bleiben also 4 Monate Anspruch auf ALG1.
Es ist sehr lange her, dass ich das letzte mal einen solchen Rechner bemühte. Daher bitte ich um Korrektur, fass ich etwas falsch in Erinnerung habe.
@dollyollie, wenn ich die 2. Person Singular in der Ansprache verwende, dann tue ich das, um möglichst leicht verständlich zu schreiben. Ich möchte Dich nicht damit angreifen.
Grüße
Pierre