ALG 1, Arbeitsunfähigkeit, Krankenversicherung

hallo,

wenn jemand gegen ende des alg 1 bezuges arbeitsunfähig wird und krankengeld bezieht, wo ist er dann krankenversichert, wenn alg 2 bezug nicht gewährt werden kann.

vielen dank

Hallo, kann nur nach besten wissen und gewissen antworten: Wenn alg1 ausläuft und sie arbeitsunfähig sind, dann müssen sie Hartz4 anmelden - die bezahlen dann automatisch ihre krankenversicherung. MfG rudi 44

Hallo,

während des Bezuges von Krankengeld ist man beitragsfrei krankenversichert. Außerdem werden beiträge an Pflege-, Renten-und Arbeitslosenversicherung abgeführt.

Nach Ende des Krankengeldbezuges wird ein evtl. Rest von ALG I angehängt.

Sollte der Krankengeldbezug 1 Jahr andauern, kann sogar ein neuer Anspruch auf ALG I entstehen.

Viel Glück
Barmer

Hallo,

Immer noch bei der gleiche Krankenkasse. Aus Pflichtversicherung Status wechselt man in den Freiwilligen Status bei der gleiche Kasse, das heißt man muss die Beiträge selber zahlen.

Gruß Sergij

www.pkv-beitrag-sparen24.de

Hallo,

während des Krankengeldbezuges ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung immer beitragsfrei weiterversichert. Erst danach stellt sich die Frage, wie es weitergeht.

Gruß
triceratops1970

Er ist und bleibt da versichert, wo er zuletzt versichert war.
MfG
WS

Solange er/es weiterhin lückenlos Krankgeschrieben ist, bei seiner bisherigen Krankenversicherung.

MfG -Leo!

Während des Bezuges von Krankengeld ruht die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Vom Krankengeld werden Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet. Erst wenn auch das Krankengeld eingestellt wird, ist der Versicherte verpflichtet, selbst freiwillige Beiträge an die KV zu zahlen.

Er ist da versichert, wo er in der Zeit des ALG-Bezuges versichert war. Das AA zahlt die Beiträge.

VG
ayro

Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bekommen sie Krankengeld von der Krankenkasse. In der Zeit sind sie weiter bei der gleichen Krankenkasse versichert. Ab Arbeitsfähigkeit entweder in der Familienversicherung des Ehegatten oder freiwillige Weiterversicherung bei der bisherigen Kasse.
M.f.G.
Yvonne

Hallo Mann

krankenversichert ist er bei seiner Kasse, bitte rechtzeitig Kontakt aufnehmen, möglicherweise entsteht eine Beitragspflicht für eine freiwillige Versicherung.
Gruß

Auch hallo,
wenn jemand während des Bezuges von Alg 1 arbeitsunfähig wird und diese Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Bezuges von Alg 1 hinausgeht,bekommt er Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeld und bleibt als Krankengeldbezieher kostenlos Mitglied der Krankenkasse. Dies gilt bis zur Höchstbezugsdauer von Krankengeld (78 Wochen).
MfG
Frankie

Hallo wenn er Krankengeld bekommt ist er quasi übers Krankengeld versichert. Das Arbeitsamt meldet jeden generell ab nach 6Wochen krank.
Alles Gute.

hallo

erst mal ist er dann nirgendwo versichert !

Es gibt dann die Möglichkeit der Familienversicherung über die Eltern oder den Ehegatten,
wenn das nicht geht, dann als freiwillig versicherte Hausfrau oder Hausmann

Wenn jedoch die Arbeitsunfähigkeit innerhalb des Bezuges ALG 1 entsteht, ruht das ALG 1 für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Gruß
Franjo

der Sachverhalt ist mir nicht klar, bitte konkretisieren