ALG 1 Baby erstaustattung ?

Hy.

Sagen wir mal Fr. W. ist schwanger und bezieht zurzeit Alg 1.
Der Papa, Hr. B, bezieht aber Alg 2.

Bekommt Frau W jetzt vom amt eine Baby erstaustattung gestellt oder kann dies auch der Papa Herr B beantragen??

Davon ausgehend, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt würde ich meinen, dass auch der uneheliche Vater diesen unabweisbaren Bedarf beantragen kann.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/24.html

Falls nicht, könnte man es hierüber versuchen
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/73.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/31.html

Da fällt mir ein.

Anspruchsberechtigter und bedürftiger dürfte ja das Baby sein.

Daher stellen in diesem Falle die Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter den Antrag für das Kind.

Demnach müsste auch eine Mutter die selbst kein AlG 2 erhält, aber den Bedarf des Kindes aus eigenen Mitteln nicht aufbringen kann, diesen Bedarf für das Baby beantragen können.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/9.html
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Davon abgesehen, dass man immer alles beantragen kann. Dann wird eben geprüft, ob Anspruch besteht und ggflls. der Antrag abgelehnt.

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