Hallo,
ich habe nach sechs Jahren Elternzeit wieder angefangen, Teilzeit zu arbeiten.
Erstmal nur 10 Stunden pro Woche, da die Auftragslage nicht mehr erforderte, allerdings
mit der Option auf Mehrarbeit in der Zukunft. Leider hat sich die Lage verschlechtert
und es wurde Insolvenz angemeldet. Also bin ich nach nur 5 Monaten arbeitslos geworden.
Laut Arbeitsamt werden auch nur diese 5 Monate für die Berechnung des ALG 1 zugrunde gelegt. Ist das so korrekt? Ist es völlig irrelevant, dass ich vor den Schwangerschaften 15 Jahre lang Vollzeit gearbeitet habe? Und dass ich dem Arbeitsmarkt 18 Stunden (statt 10) zur Verfügung stehe?
Wenn ja, stände ich ja besser da, wenn ich direkt nach der Elternzeit arbeitslos geworden wäre?
Danke schon mal vorab für Info!