Moin,
eine Person hat einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag über eine 90%-Stelle.
Die Befristung läuft aus und der Vertrag wird seitens des Arbeitgebers nicht verlängert.
Nun besteht ein Anspruch auf ALG1. Man weiß natürlich, daß es weniger ist als das bisherige Nettogehalt, aber da auch viele Fahrtkosten etc. wegfallen wäre das durchaus zu bewältigen. Eine lange Fahrtstrecke zur Arbeit fällt weg (täglich etwa 3 Stunden Fahrtzeit zur Arbeitszeit dazu). Man kann sich „in Ruhe“ in der näheren Umgebung umschauen.
Aus Panik arbeitslos zu sein nimmt man quasi fast den erstbesten Job an. Es handelt sich hier nur um eine 30-Stunden-Stelle mit Option zur Aufstockung auf Vollzeit. Vielleicht. Irgendwann. Es ist viel näher dran. Beides zusammen steigert natürlich die Lebensqualität erheblich - mehr Zeit etc.
Der Nachteil: Das Bruttogehalt liegt einen vierstelligen (!!) unter dem bisherigen. Nach groben Einschätzungen kommt man netto ungefähr auf dasselbe, was man als ALG1 bekommem hätte.
Nun ist die größte Befürchtung, daß im neuen Job einer der beiden, also Arbeitgeber oder auch Arbeitnehmer, in der Probezeit merken könnte, das ist doch nicht so das Richtige. Angenommen, nach ein paar Wochen oder Monaten wird der Vertrag gekündigt.
Nun wird das ALG 1 dann natürlich auf Grundlage des neuen, ohnehin schon viel geringeren Gehaltes berechnet.
Also NOCH weniger.
Wäre es in diesem Fall nicht sinnvoller gewesen, den Vertrag NICHT zu unterschreiben? Natürlich machen Lücken im Lebenslauf sich auch nicht gut. Aber eine kurze Auszeit von einigen Wochen mit ALG-Bezug um sich wirklich nach etwas angemessenem umzusehen wäre vielleicht besser gewesen?
Ich bitte um Denkanstöße…
Gruß, Fabienne