ALG 1-Bezug manchmal vielleicht doch besser?

Moin,

eine Person hat einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag über eine 90%-Stelle.
Die Befristung läuft aus und der Vertrag wird seitens des Arbeitgebers nicht verlängert.
Nun besteht ein Anspruch auf ALG1. Man weiß natürlich, daß es weniger ist als das bisherige Nettogehalt, aber da auch viele Fahrtkosten etc. wegfallen wäre das durchaus zu bewältigen. Eine lange Fahrtstrecke zur Arbeit fällt weg (täglich etwa 3 Stunden Fahrtzeit zur Arbeitszeit dazu). Man kann sich „in Ruhe“ in der näheren Umgebung umschauen.

Aus Panik arbeitslos zu sein nimmt man quasi fast den erstbesten Job an. Es handelt sich hier nur um eine 30-Stunden-Stelle mit Option zur Aufstockung auf Vollzeit. Vielleicht. Irgendwann. Es ist viel näher dran. Beides zusammen steigert natürlich die Lebensqualität erheblich - mehr Zeit etc.

Der Nachteil: Das Bruttogehalt liegt einen vierstelligen (!!) unter dem bisherigen. Nach groben Einschätzungen kommt man netto ungefähr auf dasselbe, was man als ALG1 bekommem hätte.

Nun ist die größte Befürchtung, daß im neuen Job einer der beiden, also Arbeitgeber oder auch Arbeitnehmer, in der Probezeit merken könnte, das ist doch nicht so das Richtige. Angenommen, nach ein paar Wochen oder Monaten wird der Vertrag gekündigt.

Nun wird das ALG 1 dann natürlich auf Grundlage des neuen, ohnehin schon viel geringeren Gehaltes berechnet.
Also NOCH weniger.

Wäre es in diesem Fall nicht sinnvoller gewesen, den Vertrag NICHT zu unterschreiben? Natürlich machen Lücken im Lebenslauf sich auch nicht gut. Aber eine kurze Auszeit von einigen Wochen mit ALG-Bezug um sich wirklich nach etwas angemessenem umzusehen wäre vielleicht besser gewesen?

Ich bitte um Denkanstöße…

Gruß, Fabienne

Hallo Fabienne,

ich verstehe den Zwiespalt gut, aber da kann man nicht zu- oder abraten.
Jede Entscheidung für einen neuen Job birgt Risiken, aus der Arbeitslosigkeit sich bewerben ist immer deutlich schwieriger als ohne. Und es ist ja nicht gesagt, dass die Auszeit nur kurzfristig ist.

Für mehr Hilfen bräuchte ich mehr Informationen, sorry für die kurze Antwort.
viel Erfolg C.

Hallo,

Aus Panik arbeitslos zu sein

Warum aus Panik. Das Ende des Vertrages war doch seit langem bekannt.

Nun wird das ALG 1 dann natürlich auf Grundlage des neuen,
ohnehin schon viel geringeren Gehaltes berechnet.

Nein. Der Bemessungsrahmen beträgt 1 Jahr. Guck http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html. Insbesondere Abs. 1 und Abs. 2 Zif. 5

Wäre es in diesem Fall nicht sinnvoller gewesen, den Vertrag
NICHT zu unterschreiben?

Sinnvoll in Bezug auf was?

Aber eine kurze Auszeit von einigen
Wochen mit ALG-Bezug um sich wirklich nach etwas angemessenem
umzusehen wäre vielleicht besser gewesen?

Wie oben

Ich bitte um Denkanstöße…

Gern geschehen.

Gruß
Otto

Ja, natürlich gibt es auch Argumente die dafür sprechen, aus der Arbeitslosigkeit bewerben ist schwieriger, richtig. Ebenfalls richtig ist, daß man sich ja nicht auf dem ALG „ausruhen“ kann, da zu Recht die ARGE einem auch im Nacken sitzt und auf Bewerbungen etc. drängt.

Es ist eben manchmal so, daß ich persönlich denke, wenn das ALG genauso hoch bzw. (was zu befürchten ist) möglicherweise sogar noch leicht höher ausgefallen wäre als das neue Nettogehalt, dann würde ich am liebsten dazu raten, den Job nicht anzunehmen. Aber letztlich kann das ohnehin nur die betroffene Person entscheiden…

Das Datum mit dem die Befristung endet war lange bekannt, natürlich. Aber vielleicht hat die Person einfach noch sehr lange gehofft, daß der Vertrag verlängert wird?

Der Tip mit dem Bemessungsrahmen ist super, danke! Das ist im Prinzip die Absicherung, die ich gesucht habe, falls das mit dem neuen Job in die Hose gehen sollte…

„Sinnvoll in Bezug auf was“ => auf die finanzielle Situation natürlich. Wenn das neue Nettogehalt möglicherweise sogar geringer ist als das ALG 1 gewesen wäre. Wobei Claudia natürlich ebenfalls Recht hat, es ist immer schwieriger sich aus der Arbeitslosigkeit heraus zu bewerben und man weiß auch nicht, ob man einen passenden Job wieder angeboten bekommt. Ich wollte nicht implizieren, daß „Nichtstun für xxx Euro ALG besser ist als schuften für weniger als das ALG gewesen wäre“. Jedenfalls nicht auf Dauer. Es erschien mir nur in dem Moment so unlogisch, einen Job anzunehmen der nicht wirklich der Qualifikation und den Möglichkeiten entspricht, hauptsache was zu haben, wenn man gleichzeitig im Alternativfall finanziell wenigstens einige Monate auf demselben Niveau abgesichert ist…