Guten Tag,
ich bin seit 1 Jahr arbeitslos und habe noch Rest-Anspruch auf ein weiteres Jahr. Mein ALG 1 ist sehr gering, da ich in den letzten Jahren nicht viel verdient habe und die Jahre davor als Selbständiger nichts eingezahlt hatte. Nach Ablauf des 2. Jahres ALG 1 habe ich das Rentenalter erreicht.
Mir wurde bereits seitens der Agentur angeboten, mich wieder selbständig zu machen. Wenn ich dann nach einem halben Jahr sehen würde, dass es nicht klappt könnte ich mich wieder arbeitslos melden und bekäme dann ein höheres ALG, berechnet aus dem Durchschnitt aller Arbeitsloser.
Frage 1: Wenn ich stattdessen eine besser bezahlte Stelle antreten würde, nach welcher Beschäftigungszeit hätte ich bei Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf ein ALG 1 auf der Basis des neuen Verdienstes? Also welche Frist muss bei Neubeschäftigung abgelaufen sein um einen neuen Anspruch zu erwirken?
Frage 2: Wie viele Monate muss ich arbeiten, um das letzte Jahr vor Renteneintritt wieder ALG zu erhalten? Gibt es da eine Formel, wie pro halbes Jahr Beschäftigung ein weiterer Monat ALG o. ä.?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo,
leider habe ich keine Ahnung von solchen Sachen und
kann dir deshalb nicht weiterhelfen…
LG
arweid
Guten Tag,
ich bin seit 1 Jahr arbeitslos und habe noch Rest-
Anspruch auf
ein weiteres Jahr. Mein ALG 1 ist sehr gering, da ich
in den
letzten Jahren nicht viel verdient habe und die Jahre
davor
als Selbständiger nichts eingezahlt hatte. Nach Ablauf
des 2.
Jahres ALG 1 habe ich das Rentenalter erreicht.
Mir wurde bereits seitens der Agentur angeboten, mich
wieder
selbständig zu machen. Wenn ich dann nach einem halben
Jahr
sehen würde, dass es nicht klappt könnte ich mich
wieder
arbeitslos melden und bekäme dann ein höheres ALG,
berechnet
aus dem Durchschnitt aller Arbeitsloser.
Frage 1: Wenn ich stattdessen eine besser bezahlte
Stelle
antreten würde, nach welcher Beschäftigungszeit hätte
ich bei
Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf ein ALG 1
auf der
Basis des neuen Verdienstes? Also welche Frist muss
bei
Neubeschäftigung abgelaufen sein um einen neuen
Anspruch zu
erwirken?
Frage 2: Wie viele Monate muss ich arbeiten, um das
letzte
Jahr vor Renteneintritt wieder ALG zu erhalten? Gibt
es da
eine Formel, wie pro halbes Jahr Beschäftigung ein
weiterer
Monat ALG o. ä.?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo,
also einen Anspruch auf ALG 1 hat man nach einem versicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis von 12 Monaten, und zwar für 6 Monate. In Vier-Monats-
Schritten erhöht sich der Anspruch jeweils um zwei Monate bis 24/12 Monate. Ist
man über 50 hat man nach 30 Monaten 15 Monate Anspruch. Das setzt sich noch
etwas weiter fort.
Eine genauere Übersicht findet sich hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/ALG_1#Dauer_des_Bezugs_…
Ansonsten, alles ohne Gewähr.
Schöne Grüße
vielen Dank, genau das habe ich in Frage 2 gesucht.
Hallo,
leider kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage keine brauchbaren Auskünfte erteilen. Meine Erfahrungen und mein Wissen erstreckt sich nur auf die Erwerbsminderungsrente.
Schade, dass ich nicht weiter helfen kann.
Ich wünsche Ihnen bei Ihren weiteren Nachforschungen viel Erfolg.
Nur ein kleiner Tip am Rande. Eine Freundin hat sich das Buch „Leitfaden AlgII/Sozialhilfe von A-Z“ (ISBN-Nummer 3-932246-78-0 Buch anschauen für 10 €) zugelegt. Das ist meines Erachtens sehr lesenswert und es stehen viele Tips im Umgang mit sämtlichen Behörden drin.
Hallo Claudia,
vielen Dank für Deinen Tipp.
Kann da leider nicht helfen.