ALG 1 Dauer Beschäftigung vor Neuanspruch?

Guten Tag,

ich bin seit 1 Jahr arbeitslos und habe noch Rest-Anspruch auf ein weiteres Jahr. Mein ALG 1 ist sehr gering, da ich in den letzten Jahren nicht viel verdient habe und die Jahre davor als Selbständiger nichts eingezahlt hatte. Nach Ablauf des 2. Jahres ALG 1 habe ich das Rentenalter erreicht.

Mir wurde bereits seitens der Agentur angeboten, mich wieder selbständig zu machen. Wenn ich dann nach einem halben Jahr sehen würde, dass es nicht klappt könnte ich mich wieder arbeitslos melden und bekäme dann ein höheres ALG, berechnet aus dem Durchschnitt aller Arbeitsloser.

Frage 1: Wenn ich stattdessen eine besser bezahlte Stelle antreten würde, nach welcher Beschäftigungszeit hätte ich bei Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf ein ALG 1 auf der Basis des neuen Verdienstes? Also welche Frist muss bei Neubeschäftigung abgelaufen sein um einen neuen Anspruch zu erwirken?

Frage 2: Wie viele Monate muss ich arbeiten, um das letzte Jahr vor Renteneintritt wieder ALG zu erhalten? Gibt es da eine Formel, wie pro halbes Jahr Beschäftigung ein weiterer Monat ALG o. ä.?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,
leider habe ich keine Ahnung von solchen Sachen und
kann dir deshalb nicht weiterhelfen…

LG
arweid

Guten Tag,

ich bin seit 1 Jahr arbeitslos und habe noch Rest-

Anspruch auf

ein weiteres Jahr. Mein ALG 1 ist sehr gering, da ich

in den

letzten Jahren nicht viel verdient habe und die Jahre

davor

als Selbständiger nichts eingezahlt hatte. Nach Ablauf

des 2.

Jahres ALG 1 habe ich das Rentenalter erreicht.

Mir wurde bereits seitens der Agentur angeboten, mich

wieder

selbständig zu machen. Wenn ich dann nach einem halben

Jahr

sehen würde, dass es nicht klappt könnte ich mich

wieder

arbeitslos melden und bekäme dann ein höheres ALG,

berechnet

aus dem Durchschnitt aller Arbeitsloser.

Frage 1: Wenn ich stattdessen eine besser bezahlte

Stelle

antreten würde, nach welcher Beschäftigungszeit hätte

ich bei

Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf ein ALG 1

auf der

Basis des neuen Verdienstes? Also welche Frist muss

bei

Neubeschäftigung abgelaufen sein um einen neuen

Anspruch zu

erwirken?

Frage 2: Wie viele Monate muss ich arbeiten, um das

letzte

Jahr vor Renteneintritt wieder ALG zu erhalten? Gibt

es da

eine Formel, wie pro halbes Jahr Beschäftigung ein

weiterer

Monat ALG o. ä.?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

also einen Anspruch auf ALG 1 hat man nach einem versicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis von 12 Monaten, und zwar für 6 Monate. In Vier-Monats-
Schritten erhöht sich der Anspruch jeweils um zwei Monate bis 24/12 Monate. Ist
man über 50 hat man nach 30 Monaten 15 Monate Anspruch. Das setzt sich noch
etwas weiter fort.

Eine genauere Übersicht findet sich hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/ALG_1#Dauer_des_Bezugs_…

Ansonsten, alles ohne Gewähr.

Schöne Grüße

vielen Dank, genau das habe ich in Frage 2 gesucht.

Guten Tag,
Leider kann ich zu diesem Thema nicht weiterhelfen.

Gruß

PS

ich bin seit 1 Jahr arbeitslos und habe noch Rest-Anspruch auf
ein weiteres Jahr. Mein ALG 1 ist sehr gering, da ich in den
letzten Jahren nicht viel verdient habe und die Jahre davor
als Selbständiger nichts eingezahlt hatte. Nach Ablauf des 2.
Jahres ALG 1 habe ich das Rentenalter erreicht.

Mir wurde bereits seitens der Agentur angeboten, mich wieder
selbständig zu machen. Wenn ich dann nach einem halben Jahr
sehen würde, dass es nicht klappt könnte ich mich wieder
arbeitslos melden und bekäme dann ein höheres ALG, berechnet
aus dem Durchschnitt aller Arbeitsloser.

Frage 1: Wenn ich stattdessen eine besser bezahlte Stelle
antreten würde, nach welcher Beschäftigungszeit hätte ich bei
Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf ein ALG 1 auf der
Basis des neuen Verdienstes? Also welche Frist muss bei
Neubeschäftigung abgelaufen sein um einen neuen Anspruch zu
erwirken?

Frage 2: Wie viele Monate muss ich arbeiten, um das letzte
Jahr vor Renteneintritt wieder ALG zu erhalten? Gibt es da
eine Formel, wie pro halbes Jahr Beschäftigung ein weiterer
Monat ALG o. ä.?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

leider kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage keine brauchbaren Auskünfte erteilen. Meine Erfahrungen und mein Wissen erstreckt sich nur auf die Erwerbsminderungsrente.
Schade, dass ich nicht weiter helfen kann.
Ich wünsche Ihnen bei Ihren weiteren Nachforschungen viel Erfolg.
Nur ein kleiner Tip am Rande. Eine Freundin hat sich das Buch „Leitfaden AlgII/Sozialhilfe von A-Z“ (ISBN-Nummer 3-932246-78-0 Buch anschauen für 10 €) zugelegt. Das ist meines Erachtens sehr lesenswert und es stehen viele Tips im Umgang mit sämtlichen Behörden drin.

Hallo Claudia,

vielen Dank für Deinen Tipp.

Kann da leider nicht helfen.