ich bin 61 Jahre alt und habe im letzten Jahr während ALG 1 von meiner Sachbearbeiterin das Angebot bekommen, mich selbständig zu machen und die entsprechende Förderung in Anspruch zu nehmen. Sofern ich damit scheitere könnte ich nach einem halben Jahr und erneuter Arbeitslosigkeit wegen Scheitern des Projekts ein höheres ALG als bisher erwarten, da es sich aus dem Durchschnitt aller Arbeitsloser errechnet.
Die Förderung von 9 Monaten läuft in diesem Monat aus (!) und ich habe es aufgrund einer vorher vorliegenden EV (also keine Kredite) nicht geschafft, vernünftige Ergebnisse zu erwirtschaften. Während der Fürderung habe ich weiter in die AL-Versicherung eingezahlt.
Meine Fragen:
- gilt die Aussage der Dame (wieder arbeitslos melden nach einem halben Jahr) auch während der gesamten Förderung und/über über die Dauer der Förderung hinaus?
- ich müßte jetzt je nach Antwort dringend die weitere Förderung (300,- EUR mtl.) beantragen, weiß aber nicht, ob ich dann bei Eintritt der Arbeitslosigkeit noch Anspruch auf ALG1 nach dem Durchschnitt habe
Ich habe noch Restanspruch von 3 Monaten aus der ersten Arbeitslosigkeit zzgl. Anspruch auf derzeit weitere 4 Monate ALG1 und in 3 Monaten Anspruch auf weitere 6 Monate. Bis zur Rente habe ich noch 15 Monate. Habt Ihr vielleicht auch noch einen Rat, wie die cleverste Vorgehensweise ist?