Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Pfändungen.
Und zwar wie funktioniert das wenn man sein erstes Arbeitslosengeld in höhe von 631,00€ für den Monat November aufgrund der späten Berechnung erst am 07.11. bekommt. Und am 29. oder 30.11. kommt das Arbeitslosengeld für den Monat Dezember.
Wird das Geld am 29. oder 30.11. kommt in den Monat Dezember übertragen oder wird es noch für den Monat November angerechnet ???
Weil wenn man Single ist hat man ja nur einen Freibetrag von 1028€.
Und wenn man am 07.11 = 631,- bekommt und ende November noch mal 631,-. Dann ist man ja schon bei 1262,00€ und dies würde den Freibetrag um 234€ übersteigen und man würde im Monat Dezember mit nur 397€ da stehen.
Wie funktioniert das in diesem Fall?? Weil Rentner bekommen ihr Geld ja auch immer am Ende eines Monats, dann würden die ja auch Doof da stehen.
Grüüüüüße…!