angenommen jemand war mehrere Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen seiner Frau tätig. Die Krankenkassen legten das als „selbständig“ aus, insofern hat er nicht in die Sozialversicherung eingezahlt. Seit nun 10 Monaten ist er normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bekommt er bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ALG 1?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig war.
Person X waren nur 10 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, daher hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.