ALG 1 ja oder nein?

Guten Tag,

angenommen jemand war mehrere Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen seiner Frau tätig. Die Krankenkassen legten das als „selbständig“ aus, insofern hat er nicht in die Sozialversicherung eingezahlt. Seit nun 10 Monaten ist er normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bekommt er bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ALG 1?

Vielen Dank für Eure Antworten schon im voraus!

schisa

Hallo,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig war.
Person X waren nur 10 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, daher hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gruß

Seit nun 10 Monaten ist er normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Bekommt er bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ALG 1?

Vielleicht. Die Anwartzeit wurde ja bereits erklärt.

Jetzt bleibt noch die Frage offen wie man als Geschäftsführer abberufen wurde. Eine Kündigung scheint es nicht gewesen sein.

Auch der § 622 Bürgerliches Gesetzbuch ist interessant.

Vielleicht kriegt man damit die 12 Monate in zwei Jahren voll.

T.