Guten Tag,
angenommen jemand war mehrere Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen seiner Frau tätig. Die Krankenkassen legten das als „selbständig“ aus, insofern hat er nicht in die Sozialversicherung eingezahlt. Seit nun 10 Monaten ist er normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bekommt er bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ALG 1?
Vielen Dank für Eure Antworten schon im voraus!
schisa