ALG 1 - Keine Sperre durch Hinziehen zum Ehepartner

Houston jemand hat ein kleines Problem,
Jemand wohnte in Berlin und die Firma ist langsam aber sicher den Bach runtergefahren.
Also suchte er sich ein Top Job in Dortmund.
Vorübergehend ist er ohne seine Ehefrau vorgegangen, um zu sehen ob die Arbeit wirklich der Hammer ist. Die Arbeit ist über eine Leihfirma.
Nun, die Firma in Dortmund hat nach zwei Monaten beschlossen deren Abteilung zu schließen wo er arbeitet.

Jetzt wird irgendwie alles zu viel und er würde gerne irgendwie zurück zu seiner Frau und in seine Heimat. Allerdings sofort einen neuen Job zu finden ist nicht easy.
Daher würde er am liebsten erst aus Dortmund zurück nach Berlin und übergangsweise Arbeitslos melden um wieder von vorne nach Arbeit in der Heimat zu suchen. Von Zuhause, wo man auch die Vorstellungstermine wahrnehmen kann.
Das Projekt hier in Dortmund läuft noch bis Oktober. Bis dahin ist auf jeden Fall Arbeit. Aber das ständige Pendeln und und Ungewissheit macht müde.

Kann er ohne Sperre (ALG1 Arbeitsamt) in der jetzigen Arbeit kündigen, weil die Abteilung geschlossen wird, trotz weiterhin Arbeit, um zum Ehepartner zurückzuziehen ??

Hallo,
grundsätzlich kann er, aber da droht realistisch die Sanktion, denn die Schließung der Niederlassung ist das Eine, die Kündigung aufgrund der Schließung das Andere.
Ohne Kü ist die Sanktion sehr realistisch, zumal das AA argumentieren wird, dass er, da er derzeit bei einer Leihfirma beschäftigt ist, hier realistisch Ersatzarbeit finden oder bei einer anderen Leihfirma beschäftigt werden kann.
Sehe das leider realistisch negativ.
MG
I

Vorübergehend ist er ohne seine Ehefrau vorgegangen, um zu
sehen ob die Arbeit wirklich der Hammer ist. Die Arbeit ist
über eine Leihfirma.
Nun, die Firma in Dortmund hat nach zwei Monaten beschlossen
deren Abteilung zu schließen wo er arbeitet.

Jetzt wird irgendwie alles zu viel und er würde gerne
irgendwie zurück zu seiner Frau und in seine Heimat.
Allerdings sofort einen neuen Job zu finden ist nicht easy.
Daher würde er am liebsten erst aus Dortmund zurück nach
Berlin und übergangsweise Arbeitslos melden um wieder von
vorne nach Arbeit in der Heimat zu suchen. Von Zuhause, wo man
auch die Vorstellungstermine wahrnehmen kann.
Das Projekt hier in Dortmund läuft noch bis Oktober. Bis dahin
ist auf jeden Fall Arbeit. Aber das ständige Pendeln und und
Ungewissheit macht müde.

Kann er ohne Sperre (ALG1 Arbeitsamt) in der jetzigen Arbeit
kündigen, weil die Abteilung geschlossen wird, trotz weiterhin
Arbeit, um zum Ehepartner zurückzuziehen ??

Ich hab da etwas anderes gelesen auf:
http://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/

„…Gemeinsamer Haushalt von Eheleuten: Wenn Sie mit Ihrem Ehegatten oder mit Ihrem Partner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenziehen wollen, dann ist das ein wichtiger Grund für Ihre Eigenkündigung.“

Würde das nicht greifen ?

Hallo,

wo soll hier ein „zusammen ziehen“ stattfinden? Die bisherige gemeinsame Wohnung wurde doch nie aufgegeben. Und eine Beendigung der Wochenendpendelei mag zwar angenehm sein, aber das zählt nicht. Für Freelancer ist es übrigens das normalste der Welt, dass Beauftragungen auslaufen, und man die dann trotzdem bis zum letzten Tag mit vollem Einsatz erfüllt. Schließlich sieht man sich immer zwei Mal!

BTW: Schon mal daran gedacht, dass es immer erheblich besser aussieht, sich aus ungekündigter, laufender Beschäftigung zu bewerben, und was es für einen Eindruck auf Arbeitgeber macht, wenn heraus kommt, dass man angesichts absehbarem Beschäftigungsende schon mal gleich gekündigt hat? Ich würde mir da sofort denken, dass das jemand ist, auf den man sich nicht verlassen kann, wenn es mal eng wird.

Gruß vom Wiz

1 Like

Hallo,

„…Gemeinsamer Haushalt von Eheleuten: Wenn Sie mit Ihrem
Ehegatten oder mit Ihrem Partner bei einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft zusammenziehen wollen, dann ist das ein
wichtiger Grund für Ihre Eigenkündigung.“

Würde das nicht greifen ?

Ja, wegen Grundgesetz: Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Gruß
Otto

danke Euch. Ich werde mit meinem Bekannten darüber sprechen. Ich glaube er muss ein bisschen weiter kämpfen und vielleicht in einer anderen Abteilung vorankommen und wenn es nicht weitergeht, dann wird er wohl auf das Grundgesetz zurückgreifen müssen. Dazu müsste er sich meines Erachtens erst in Dortmund offziell anmelden :wink: