Hallo zusammen,
Person A war bis Februar 2012 selbstständig (ca. 19 Monate lang), hat dann Selbstständigkeit beendet und bezog bis Ende März 2012 ALG1. Während der Selbstständigkeit hatte Person A eine freiwillige Arbeitslosenversicherung (daher bekam er ja ALG1).
Zum 01.04.12 begann Person A einen Job als Angestellter, der Anfang Juli in der Probezeit seitens Arbeitgeber gekündigt wurde (zum 20.07.12).
Hat Person A Anspruch auf ALG1 ab dem 21.07.12 obwohl er es bereits von Ende Februar 2012 bis Ende März 2012 schon in Anspruch genommen hat?
Danke vorab!