ALG 1: Künd. in Probezeit + vorher Selbstständig?

Hallo zusammen,

Person A war bis Februar 2012 selbstständig (ca. 19 Monate lang), hat dann Selbstständigkeit beendet und bezog bis Ende März 2012 ALG1. Während der Selbstständigkeit hatte Person A eine freiwillige Arbeitslosenversicherung (daher bekam er ja ALG1).

Zum 01.04.12 begann Person A einen Job als Angestellter, der Anfang Juli in der Probezeit seitens Arbeitgeber gekündigt wurde (zum 20.07.12).

Hat Person A Anspruch auf ALG1 ab dem 21.07.12 obwohl er es bereits von Ende Februar 2012 bis Ende März 2012 schon in Anspruch genommen hat?

Danke vorab!

Hallo

Der Schilderung nach besteht Anspruch. Also: Ja.

Gruß,
LeoLo