ALG 1 nach Elternzeit abgelehnt! Ist das rechtens?

Hallo, meine Frau hatte vom 01.01.2007 bis 31.12. 2007 einen befristeten Arbeitsvertrag mit ca 800 Euro brutto.

Am 4. November hat sie ein Kind bekommen (Frühchen, daher Mutterschutz erst ab 4.11. 2007).

Befristeter Vertrag lief regulär aus, (bezahlte)Elternzeit bis November 2008, danach zur Kindererziehung unbezahlt zu Hause geblieben.

Ab diesem Sommer geht unser Kleiner in den kindergarten, deshalb hat sich meine Frau am 6. August beim Arbeitsamt angemeldet.

Dort wurde nun der Antrag auf ALG 1 abgelehnt, da sie in den letzten zwei Jahren vor dem 6.8.10 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sei?

Stellen nicht Kindererziehungszeiten einen eigenen Anspruch dar, kann man da begründet widerspruch einlegen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Matthias

tut mir leit da kann ich dir nich weiter hellfen