Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter beendet am 15.6 nach der praktischen Prüfung ihre ausserbetriebliche Ausbildung ( BaE)
Nun hat sie ALG 1 beantragt, und wollte ergänzend ALG 2 beantragen, da sie alleinerziehend mit einer kleinen Tochter ist, und somit das ALG 1 nicht ausreichen würde zum Leben.
Nun meinte der Berater der Arge, dass meiner Tochter kein ALG 1 zustehen würde, da sie die Ausbildung überbetrieblich gemacht hat, sie solle warten bis die Ablehnung des ALG 1 kommt und dann DÜRFTE !!! sie erst ALG 2 beantragen???
Kann das stimmen?
Vielen Dank!
Liebe Grüße, S. Kirscht