Hallo,
ich habe eine Frage um spätere Probleme zu vermeiden.
Angenommen jemand ist freiwillig arbeitslosenversichert und betreibt eine saisonale Gewerbetätigkeit (als Hauptgewerbe angemeldet) wo die Gewerbeeinnahmen von Januar bis Juni bei insgesamt EUR 20.000,- liegen.
Von Juli bis Dezember wird nun ALG1 bezogen (Anspruch ist vorhanden) und ein Nebengewerbe angemeldet gelassen wo jedoch 0,- Euro verdient wird mit 0h Arbeitsaufwand. Das Gewerbe wird nur aus steuerlichen Grund nicht komplett abgemeldet (um die laufenden Abschreibungen betrieblicher Güter nicht unterbrechen zu müssen).
Welchen Einkommensnachweis verlangt die AfA im Nachhinein für das Nebengewerbe welches im ALG1 Zeitraum angemeldet gelassen wurde? Ich frage dies deshalb weil nur die Einnahme-Überschuss-Rechnung bzw. Bilanzierung einen Aufschluß über die monatsgenauen Einnahmen ergeben würde. Ich glaube aber gelesen zu haben das die AfA nur den Einkommenssteuerbescheid als Nachweis akzeptiert und die darauf angegebenen Jahreseinnahmen durch 12 (Monate) dividiert was im oben angegebenen Beispielfall falsche Werte für das Nebeneinkommen im ALG1 Bezugszeitraum ergeben würde. Das heißt anstatt 0,- Euro Einnahmen würde dies bei 20.000,- Euro : 12 Monate = 1666,- Euro Monatseinnahmen ergeben.
Zweite Frage: Angenommen man gibt ein Nebengewerbe (weniger als 15h pro Woche) beim ALG1 Antrag an, bleibt dann das Bemessungsentgelt bei den vollen 39h, also das man dem Arbeitsmarkt für 39h zur Verfügung steht (und damit in voller Höhe das ALG1 erhält)?
Viele Grüße