Guten Morgen!
Ich bin seit drei Monaten arbeitslos und habe mich gerade auf eine neue halbe Stelle beworben. Ich würde dort 50% meines letzten Bruttolohns verdienen, natürlich bei halber Arbeitszeit. Der Haken an der Sache ist, dass die Stelle zeitlich befristet auf ein halbes Jahr ist. Demnach wäre ich ab 01.01.06 möglicherweise wieder arbeitslos. Würde dann mein ALG 1 neu berechnet, würde ich weniger als jetzt bekommen?
Grüße
OnkelHeini
Besser im anderen Brett!
Verlege den Thread nach „Ämter und Behörden“!
OnkelHeini
Hi,
habe gerade einen Job bei der Bundesagentur f. Arbeit(BA) als Vermittlerin erhalten und wir sind zwar noch in der Schulung, aber folgende Tipp kann ich dir geben: Auf den BA Seiten findest du folgende Infos:
Dauer des Anspruches
Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten 7 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit versicherungspflichtig waren.
Noch bestehende „Rest“ - Ansprüche können ggf. berücksichtigt werden.
Die Anspruchsdauer ergibt sich aus der Tabelle „Anspruchsdauer“, die Sie sich herunterladen können (-> Link- und Dateiliste).
Beispiel:
Sie haben in den letzten 7 Jahren vor der Arbeitslosmeldung 480 Tage gearbeitet. Sie haben somit Anspruch auf 240 Kalendertage Arbeitslosengeld.
Sie müssen jedoch mindestens 360 Kalendertage innerhalb der letzten 3 Jahre gearbeitet haben, um die Anwartschaftszeit zu erfüllen. Ausnahmen gelten für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende (siehe unter „Sonderfälle bei der Anspruchsdauer“).
HINWEIS:
Ab dem 1. Februar 2006 erfüllen Sie die Anwartschaftszeit nur noch dann, wenn Sie innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig waren. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Früherer Anspruch
Haben Sie in den letzten 7 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer für das jeweilige Lebensalter.
Quelle/Stand:Bundesagentur für Arbeit
Letzte Änderung 23.05.2005
Gruß Me myself and I