Alg 1 oder Alg 2, Umzug und Kosten

Hallo,

angenommen, man hätte in den letzten 24 Kalendermonaten für 11 Monate eine Stelle gehabt, wäre während der Vertragslaufzeit erkrankt und hätte so noch nach Auslaufen des Vertrages Krankengeld bezogen, von dem ja die Sozialabgaben abgeführt wurden.
Hätte man dann Anspruch auf Alg 1?

Angenommen, man bekäme dadurch Alg 1 und dieses wäre zu wenig, um davon zu Leben, dann würde man vermutlich noch Alg 2 hinzubekommen. Wie wäre es dann mit den „Urlaubstagen“, die man (wenn ich das richtig gelesen habe) je nach Sachbearbeiter als Alg-1-Empfänger bekommen kann? Kann man das als Alg-2-Empfänger auch? Jeweils in Hinblick auf Vorstellungsgespräche außerhalb.

Weiterhin angenommen, die betreffende Person möchte in ein anderes Bundesland umziehen. Gesetzt den Fall, die ARGE würde das nicht genehmigen: Wie wäre es dann mit einer „Beurlaubung“, um Vorstellungsgespräche führen zu können? Und bestünde trotzdem eine Möglichkeit, die Fahrtkosten ersetzt zu bekommen?

Angenommen, diese Person würde zur Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Würde dann eine Trennung, auch wenn diese innerhalb einer Wohnung stattfände (bei gestelltem Scheidungsantrag), die Bedarfsgemeinschaft auflösen? Und wenn nun die Trennung aus räumlichen Gegebenheiten nicht innerhalb der gleichen Wohnung möglich wäre, wie wäre es dann mit den Kosten für eine eigene Wohnung bzw. den Umzug?

Gruß
Petra

P.S.: Auch Teilantworten sind mir sehr willkommen.

Hallo,

Angenommen, man hätte in den letzten 24 Kalendermonaten für 11 Monate eine Stelle gehabt, wäre während der Vertragslaufzeit erkrankt und hätte so noch nach Auslaufen des Vertrages Krankengeld bezogen, von dem ja die Sozialabgaben abgeführt wurden.
Hätte man dann Anspruch auf Alg 1?

auch bei Bezug von KRG werden SV-Beiträge abgeführt.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…
Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren

Wie wäre es dann mit den „Urlaubstagen“, die man (wenn ich das richtig gelesen habe) je nach Sachbearbeiter als Alg-1-Empfänger bekommen kann? Kann man das als Alg-2-Empfänger auch? Jeweils in Hinblick auf Vorstellungsgespräche außerhalb.

Urlaubsanspruch hat man bei Alg II nicht. Vorstellungsgespräche außerhalb kann man natürlich wahrnehmen und sollte vorher einen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten stellen.
Da man bundesweite Bewerbungen ja auch von zu Hause aus tätigen kann, wird es wohl vom SB (Sachbearbeiter) abhängen, ob er einem einen Aufenthalt genehmigt. Andererseits sind die wohl froh, wenn jemand aus ihrem Bezirk rausfällt, da das Geld spart.

Weiterhin angenommen, die betreffende Person möchte in ein anderes Bundesland umziehen. Gesetzt den Fall, die ARGE würde das nicht genehmigen, wie wäre es dann mit einer „Beurlaubung“, um Vorstellungsgespräche führen zu können? Und bestünde trotzdem eine Möglichkeit, die Fahrtkosten ersetzt zu bekommen?

Siehe oben. Am besten mit dem Sachbearbeiter besprechen. Ein Umzug muss meines Wissens dann genehmigt werden, wenn man dort eine Arbeit gefunden hat. http://www.arbeitsagentur.de/nn_25768/zentraler-Cont…

Umziehen darf man immer. Aber man sollte sich von der Gemeinde, die dann zuständig ist, bescheinigen lassen, dass sie die Unterkunftskosten übernimmt (Alg II). Tut sie das nicht, erfolgt der Umzug sozusagen auf eigene Gefahr. Man könnte alternativ erst umziehen, darauf achten, dass die Miete nicht zu teuer ist, und erst dann einen Antrag stellen. Wie praktikabel das ist, ist die andere Frage.

Agnes

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