Hallo,
angenommen, man hätte in den letzten 24 Kalendermonaten für 11 Monate eine Stelle gehabt, wäre während der Vertragslaufzeit erkrankt und hätte so noch nach Auslaufen des Vertrages Krankengeld bezogen, von dem ja die Sozialabgaben abgeführt wurden.
Hätte man dann Anspruch auf Alg 1?
Angenommen, man bekäme dadurch Alg 1 und dieses wäre zu wenig, um davon zu Leben, dann würde man vermutlich noch Alg 2 hinzubekommen. Wie wäre es dann mit den „Urlaubstagen“, die man (wenn ich das richtig gelesen habe) je nach Sachbearbeiter als Alg-1-Empfänger bekommen kann? Kann man das als Alg-2-Empfänger auch? Jeweils in Hinblick auf Vorstellungsgespräche außerhalb.
Weiterhin angenommen, die betreffende Person möchte in ein anderes Bundesland umziehen. Gesetzt den Fall, die ARGE würde das nicht genehmigen: Wie wäre es dann mit einer „Beurlaubung“, um Vorstellungsgespräche führen zu können? Und bestünde trotzdem eine Möglichkeit, die Fahrtkosten ersetzt zu bekommen?
Angenommen, diese Person würde zur Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Würde dann eine Trennung, auch wenn diese innerhalb einer Wohnung stattfände (bei gestelltem Scheidungsantrag), die Bedarfsgemeinschaft auflösen? Und wenn nun die Trennung aus räumlichen Gegebenheiten nicht innerhalb der gleichen Wohnung möglich wäre, wie wäre es dann mit den Kosten für eine eigene Wohnung bzw. den Umzug?
Gruß
Petra
P.S.: Auch Teilantworten sind mir sehr willkommen.