ALG 1 und 2 und 400,- -Job

Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Mein Mann bezieht z.Zt. als Selbständiger ALG 2, also Hartz 4,für sich und die Kinder (insgesamt 370,-), da ich bei Ihm angestellt war beziehe ich seit meiner Kündigung ALG 1 in Höhe von knapp 200,-- im Monat. Dazu haben wir noch das Kindergeld für 2 Kids. Meine Frage ist jetzt, was für Auswirkungen es für uns hätte, wenn ich einen 400,- Job annehmen würde? Ich denke, dann fällt dafür mein ALG weg, aber würden sich auch die 370,- meines Mannes reduzieren?
Ich bin für jede schnelle Hilfe dankbar!!

Hallo, ich glaube das es so bleibt wie es ist weil man ja auch 100 € dazu verdienen darf aber ich kann es dir nicht genau sagen!!!

Hallo
ich gehe mal davon aus, dass Ihr verheiratet zusammenlebt. Damit gehörst du automatisch auch zur Bedarfsgemeinschaft/BG und beziehst ebenfalls ALG2 … nicht nur dein Mann und die Kinder :wink:

In einer BG wird der Bedarf jedes einzelnen Mitglieds einzeln berechnet. Das kannst du auch Eurem Leistungsbescheid entnehmen. Der Gesamtbedarf einer Person setzt sich zusammen aus
-ihrem Regelsatz
-ihren (kopf-anteiligen ) angemessenen Unterkuntfskosten

  • ihren eventuellen Mehrbedarfen (z.B. bei chronischer Erkrankung).

Von diesem Gesamtbedarf werden dann ihr eigenes vorhandene Einkommen (ggf. unter Berücksichtigung von Freibeträgen) „abgezogen“ , da anrechenbares Einkommen den ALG2- Hilfebedarf der Person verringert.
Im SGB II- Rechtsbereich sind Kinder ihren Eltern/den anderen BG-Mitgliedern gegenüber nicht unterhaltspflichtig - d.h. das eigene Einkommen eines Kindes (z.B. sein Kindergeld, Unterhalt/svorschuss etc.) darf nur auf seinen eigenen Bedarf angerechnet werden… nicht auf die Bedarfe der anderen BG-Miglieder. (Einzige Ausnahme: Bezieht das Kind Kindergeld und verfügt über mehr Einkommen als eigenen Bedarf, dann darf der Teil des Kindergeldes, den es nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt , als Einkommen auf die Eltern übertragen und auf deren ALG2- Leistung angerechnet werden.)

Abgesehen von den Kindern, stehen Mitglieder einer BG mit ihrem Einkommen und Vermögen auch für die Bedarfe der anderen BG-Mitglieder ein. Also dein Mann muss auch dich und die Kinder mitversorgen, ebenso wie auch du mit deinem Einkommen und Vermögen Mann und Kinder mitversorgen musst.-

Was deinen ALG1-Anspruch angeht:
Bei einer Beschäftigung von mehr als 14.9 Wochenstunden hast du keinen Anspruch auf ALG1 mehr, da du dann nicht mehr als arbeitslos giltst.
Bei einem Job von bis zu 14.9 Wochen Umfang werden vom Lohn 165 Euro nicht auf deine ALG1-Leistung angerechnet. Bei mehr als 165 Euro Verdienst gibt es Abzüge beim ALG1. Näheres hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zen…

Da du Mitglied Eurer ALG2- BG bist, muss dein Minijob u. Verdienst nachweislich (!) beim Jobcenter gemeldet werden; die Formulare „Mitteilung über Veränderungen“ und „Einkommensbescheinigung“ gibt es hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Dein Minijob-Lohn wird dann (unter Berücksichtigung der Freibeträge) auf deinen eigenen ALG2- Bedarf angerechnet. Erst wenn dein anrechenbares (!) Einkommen deinen eigenen Gesamtbedarf deckt, versorgst du auch die Bedarfe von Mann+Kindern mit.

Zur Anrechnung deines Minijobs auf deine ALG2-Leistung schau mal hier rein … dein Freibetrag berechnet sich sehr leicht (100 Euro Grundfreibetrag + darüber hinausgehend: prozentual) -> http://hartz.info/index.php?topic=1166.0
Der anrechenbare (!) Lohn wird dir dann entsprechend auf deine ALG2-Leistung angerechnet, und Ihr bekommt für dich weniger ALG2-Leistung ausgezahlt vom Jobcenter. -

Mal allgemein zur Einkommensanrechnung (auch für deinen Mann als Selbständigen ganz interessant):
http://hartz.info/index.php?topic=17.0

PS: Angesichts der Höhe Eurer ALG2-Leistung, die du genannt hast, solltet Ihr mal ausrechnen (lassen), ob Ihr nicht (statt ALG2) mit Kinderzuschlag und Wohngeld hinkommt - und somit das Jobcenter vom Hacken habt :wink:

LG

Hallo Mai-Hexe,

wenn du nur 200 Euro ALG 1 bekommst, bekommst du vermutlich ergänzend ALG 2 (sonst könnt ihr mit 4 Personen doch unmöglich leben)

Aber, um mal auf deine Frage zurück zu kommen, wenn du einen 400 EuroJob annimmst, wird dein Einkommen zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft dazu gerechnet. Wenn du aber dann ergänzend Anspruch auf ALG2 hast, bekommst du einen Mehrbedarf wegen Erwerbstätigkeit. Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei, was darüber geht (bis 800 Euro) sind 20% anrechnungsfrei. Wenn du also 400 Euro verdienst, verbleiben dir 160 Euro ergänzend zu deinem Regelbedarf.

Gruß, DC

Hallo und Danke für die schnelle Antwort! Auf dem ALG2-Bescheid sind für mich keine Summen mehr eingetragen, das Geld (also 370+200+Kige) ist zur Zeit tatsächlich alles, was wir bekommen, wir wohnen allerdings auch für „lau“ bei den Schwiegereltern (momentan). Das ALG 1 berechnet sich aus meiner letzten Arbeit, da wurde ich innerhalb der Gleitzone bezahlt. Mein Mann hat auch einen neuen Job ab 1.9. in Aussicht, aber ich will halt auch was tun, bis ich wieder „richtige“ (soz-vers-pflichtig) Arbeit habe. Da sind erstmal 160 mehr viel Geld! Danke!

Vielen, vielen Dank! Ich werd mich gleich mal durch die Links klicken! Auf Wohngeld haben wir keinen Anspruch, da wir momentan keine Unterkunftskosten haben. Und mir ist auch klar, dass wir mit dem Geld füreinander sorgen müssen, hab das nur so geschildert, weil ich ja Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bin aber lt. Bescheid kein ALG 2 bekomme, da wird mein ALG 1 mit aufgeführt, was ich ja vom AA bekomme. Ganz schön komlpiziert das alles… Wir gehen davon aus, das wir das alles noch im September beenden können, und auch für danach wäre der Minijob für mich ein Anfang! Nochmal vielen Dank für die Hilfe!

ne du süsse , davon hab i keine ahnung.
biste nit bei der vdk ?

Hallo Mai-Hexe,
ich gehe davon aus daß Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das bedeutet das jeder Euro den Sie dazu verdienen auf die Leistung der Arge für Ihre Familie angerechnet wird. Abzüglich der Werbungskosten die Ihnen entstehen. Zum Alg 1 dürfen Sie 165 € + Webungskosten zusätzlich verdienen ohne das Ihnen die Arge etwas abzieht.
Ich würde mir das bei der Arge ausrechnen lassen.

Tut mir leid, aber das weiß ich leider auch nicht. LG Conny