Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter beendet am 15.6 nach der praktischen Prüfung ihre ausserbetriebliche Ausbildung ( BaE)
Nun hat sie ALG 1 beantragt, und wollte ergänzend ALG 2 beantragen, da sie alleinerziehend mit einer kleinen Tochter ist, und somit das ALG 1 nicht ausreichen würde zum Leben.
Nun meinte der Berater der Arge, dass meiner Tochter kein ALG 1 zustehen würde, da sie die Ausbildung überbetrieblich gemacht hat, sie solle warten bis die Ablehnung des ALG 1 kommt und dann DÜRFTE !!! sie erst ALG 2 beantragen???
Kann das stimmen?
Vielen Dank!
Liebe Grüße, S. Kirscht
Hallo S. Kirscht,
ich rate Deiner Tochter sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Die ist für ALG-I zuständig, nicht die ARGE. Da gibts nur Hartz 4(ALG-II).
Deine Tochter hat ja schliesslich Sozialversicherungsbeiträge während der Ausbildung gezahlt, also hat sie auch Anspruch auf ALG-I. Ergänzende Hilfen kann sie bei der ARGE NACH Erhalt des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit beantragen.
Gruß
Andy
… Manchmal wissen die guten Leute selbst nicht, wie die Gesetzes- oder Bestimmungslage ist. Ich würde mich bei der Arge auf den Standpunkt einer Notfallsituation stellen und um direkt vorauszahlen Barzuwendung bitten - kein Geld zum Essen, Leben usw. Damit kann die ganze Sache beschleunigt werden, bis zwischen Arbeitsamt und Arge, die ja zwei unterschieliche Behörden sind, die Sachlage geklärt ist.
Wenn ich ein bisschen helfen konnte, freuts mich. Weiter reicht mein Wissen in dieser speziellen Frage leider nicht 
LG
Matthias
Hallo Andy,
meine Tochter hat ja schon ALG 1 beantragt und am nächsten tag extra ALG 2 und da meinten die eben sie bekomme kein ALG 1…
Danke für die Hilfe.
LG S. Kirscht
Hallo „Luann“,
ich denke nicht, dass das so stimmt. Den Antrag muss die Arge auf jeden Fall jetzt schon entgegennehmen (denke ich), auch wenn sie jetzt noch nicht entscheiden können, weil sie erst das Ergebnis vom Alg I abwarten müssen.
Ich werde unsere Kollegen nochmal genau fragen; das wird aber leider erst nächste Woche, denn ich fahre jetzt gleich zu einer mehrtägigen Dienstreise.
Viele Grüße
Ingrid Kutsche
Nun habe ich mich vergewissert: Die Arge muss den Antrag jetzt schon entgegennehmen, selbst wenn sie jetzt noch nicht darüber entscheiden kann, weil sie den Bescheid über Arbeitslosengeld erst abwarten muss. Deine Tochter soll sich nicht abwimmeln lassen! Denn Leistung gibts erst ab Antragsstellung. Wenn sie nun erst den einen Bescheid abwarten würde und dann erst den neuen Antrag stellen, würde ihr dieser Warte-Zeitraum verloren gehen, sie könnte dafür keine Leistung bekommen.
Wenn das beim Arbeitsamt recht lange dauert und sie keine anderen Einkünfte hat, muss die Arge erstmal „in Vorleistung gehen“ und sich dann später das Geld von der Bundesagentur wiederholen, falls deine Tochter doch Alg I bekommt.
Ich wünsche ihr viel Erfolg und bald eine neue Arbeit!
Alles Gute der ganzen Familie.
Ingrid
Vielen lieben Dank!
Meine Tochter war nochmals beim Arbeitsamt und klärte dort den Sachverhalt der auf der Arge passiert ist. Das Arbeitsamt setzte sich mit der Arge in Verbindung, mit dem Ergebnis, dass meine Tochter nun den Antrag aif ALG 1 am 3.6 abgeben muss und den Antrag auf ALG 2 am 27.5. Ich hoffe es geht nun alles fix.
Nochmals danke für ihre Hilfe.
Mit lieben Grüßen! Simone Kirscht