Alg 1 und alg 2 als Aufstocker

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,ich weiß nicht ob sich jemand damit auskennt. Ich beziehe ALG1 + 2 als Aufstocker.Heute habe ich beim Jobcenter angerufen - nachdem diese Ansprüche als Vorrauszahler gestellt bis 31.08.210 - um mich zuerkundigen warum den mein Bescheid (neu) jetzt sehr gering ausfällt. Stutz knapp 600€ angerechnet die ich ja erst zum Monatsende vom Arbeitsamt ALG 1 beziehe bekomme. Ist es richtig , das mir der Satz jetz schon angerechnet wird, obwohl ich ja erst zum Monatsende Sept 2010 ausbezahlt bekomme vom Arbeitsamt. Kann das Jobcenter sowas machen ? und was passiert mit meiner Miete für diesen Monat ??? ich bekomme vom Jobcenter nur knapp 200€ und habe auch noch ein Kind. Was mache ich jetzt ??? Bin grad total planlos und geschockt . Dürfen die denn sowas machen ??? Ich hab ja somit Mietschulden, kann meinen Strom nicht zahlen und und und .Ich kann mir nicht vorstellen, das die mir jetzt am Monatsanfang Geld anrechnen was ich ja nicht zur Verfügung habe.
Leider bin ich in der ganzen Angelegeheit und verstehe das ganze überhaupt nicht . Vielleicht kann mir ja auch bitte jemand erklären, was mit dem Geldfluss gemein ist.

Hallo,

unter „Geldfluss“ (oder richtiger: „Zufluss von Einkommen“) ist folgendes zu verstehen:

  1. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist „Bedarfszeitraum“, in Bezug auf den die Hilfe zu berechnen und innerhalb dessen zufließendes Einkommen als Einkommen zu berücksichtigen ist, grundsätzlich der jeweilige Kalendermonat.
  2. Auch Einkommen, das regelmäßig erst zum Ende eines Kalendermonats zufließt, ist grundsätzlich nur als Einkommen des Kalendermonats anzurechnen, in dem es tatsächlich zugeflossen ist.

Falls es Ihnen wichtig ist, Geld am Monatsanfang zu bekommen (Alg II wird am Monatsanfang gezahlt, AlgI nachrangig=Monatsende), könnten Sie folgendes schreiben:
„SGB II - Leistungen sind monatlich im Voraus zu erbringen (§ 41 Abs. 1 S. 4 SGB II). D.h.: spätestens am 1. des Bedarfsmonats. Die Anrechnung des AlgI, welches ich erst aber erst am Monatsende erhalte, bereitet mir jedoch erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Insbesondere weil notwendige Zahlung (z.B. Miete) von mir im Voraus zu entrichten sind. Ich bitte um eine verständnisvolle Lösung.“

Achten Sie darauf, dass das AlgI-Einkommen (abzüglich der Versicherungs- sowie der Werbekostenpauschale) korrekt angerechnet wird.

Eine Anrechnung des AlgI im August, obgleich Sie es erst erst Ende September bekommen, ist entsprechend den o.g. Zeilen offensichtlich nicht korrekt.

Ich hoffe, diese Zeilen sind Ihnen hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Etwas ungewöhnlich, SGB I und SGB II beziehen!

Bei SGB I gibt es Ergänzungsleistung nach SGB II…
Darunter fällt Kosten der Unterkunft, die muss von der ARGE gezahlt werden!

Gerechnet werden aber nur bis zur Maximalhöhe einer SGB II-Leistung! der Rest muß selbst aufgebracht werden! Daher AUFSTOCKER ! !