ALG 1 und Elterngeld gesplittet

Hallo.

Habe eine Frage zum ALG 1 in Verbindung mit Elterngeld. Konnte nirgends im Netz was finden dazu.

Also hier die kurze Erläuterung. Ich habe mein Elterngeld splitten lassen. Heißt, ich beziehe 20 statt 10 Monate Elterngeld, aber eben nur die Hälfte. Nun habe ich nach 13 Monaten eine Kinderbetreuung gefunden und stehe dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Demzufolge habe ich mich arbeitslos gemeldet (Nachdem wir umgezogen sind, weil vor Ort keine Kinderbetreuung zu finden war und ich demzufolge meinen Vertrag gekündigt habe).

Auf dem Amt sagte man mir, dass ich den Bezug von ALG 1 der Elterngeldstelle melden muß, da es angerechnet wird. Telefonisch gab mir die Bearbeiterin der Elterngeldstelle die Auskunft, da ich ja nun schon in der 2ten Hälfte der Auszahlung des Elterngeldes bin (durch das Splitten) wird ALG 1 nicht angerechnet. Begründung war, dass ich ja normalerweise 10 Monate Anspruch auf das Elterngeld habe und es auch nur in der Zeit angerechnet werden würde auf das ALG 1. Dadurch, dass ich den Auszahlungszeitraum verdoppelt habe wird aber in dieser 2ten Hälfte nichts angerechnet.

Klingt irgendwie beides für mich logisch.

Ich hoffe aber mir kann jemand weiter helfen, wie es denn nun wirklich ist. Möchte vermeiden später irgendwelche Rückforderungen zahlen zu müssen.

Sofern es angerechnet wird, mindert sich dann das ALG1 oder das Elterngeld?

Vielen Dank schon mal für die Antworten :smile:

Die Antwort der Elterngeldstelle stimmt. Du beziehst nämlich nur 10 Moante Elterngeld, nur in der Zeit wird angerechnet!

Du läßt 20 Monate auszahlen von deinem eigentlich persönlichen Sparbuch, das darf natürlich nicht mehr verändert werden!

Hi!

Also grundsätzlich werden ja die ALG I-Leistungen auf das Elterngeld angerechnet bis auf einen anrechnungsfreien Betrag von 300 Euro, der dann stets als Elterngeld mind. gewährt wird.
In Deinem konkreten Fall würde ich der zuständigen Elterngeldstelle den Sachverhalt genau schriftlich mitteilen und zur Entscheidung vorlegen. Dann bittest Du um entsprechende schriftliche Rückmeldung, ob eine Anrechnung erfolgt oder nicht. Somit bist Du dann immer auf der sicheren Seite, denn telefonische Auskünfte haben keinen Wert und begründen auch keinen rechtlichen Anspruch.
Es hörtsich zwar alles irgendwie nachvollziehbar und verständlich an, aber trotzdem. Geh lieber bitte auf Nummer sicher, bevor Du am Ende noch einen Schrecken bekommst!

LG

Fair1207

Hallo neu-hier!

Normalerweise wird es angerechnet. ABER soweit ich weiß kann man bei einer Splittung auch nachträglich umändern und eine Auszahlung des Restbetrages verlangen. Informier dich doch mal bei der L-Bank. Dann hätte sich das ganze Theater erledigt und du kannst dich ganz normal arbeitslos melden.

Viele Grüße

Lore

Hallo,
bin damit leider auch überfordert, ohne Recherche. Und dazu fehlt mir derzeit schlichtweg die ZEIT.
Sorry, Gruß Herby777

Hallo,
meines Wissens nach hat hier die Auskunft der Elterngeldstelle recht. Das AlG 1 wird für Sie nicht mehr auf das Elterngeld angerechnet.
Eine Aufforderung zur Rückzahlung ist nicht zu erwarten. Trotzdem müssen Sie den Bezug von AlG 1 bei der Elterngeldstelle melden. Sollte es Probleme geben, dann widersprechen Sie bei der Elterngeldstelle der „Verlängerungsoption“ und erhlten dann rückwirkend die Beträge ausbezahlt, die noch auf „ganze Beträge“ fehlen. Während Ihres AlG1 Bezuges hätten Sie dann de facto keinerlei Bezüge mehr nebenher.
p.s. Wären Sie noch in den ersten Monaten EG Bezug, dann würde sich das Elterneld und nicht das AlG1 mindern. Herzlichen Gruß und Alles Gute, SAM