Hallo.
Habe eine Frage zum ALG 1 in Verbindung mit Elterngeld. Konnte nirgends im Netz was finden dazu.
Also hier die kurze Erläuterung. Ich habe mein Elterngeld splitten lassen. Heißt, ich beziehe 20 statt 10 Monate Elterngeld, aber eben nur die Hälfte. Nun habe ich nach 13 Monaten eine Kinderbetreuung gefunden und stehe dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Demzufolge habe ich mich arbeitslos gemeldet (Nachdem wir umgezogen sind, weil vor Ort keine Kinderbetreuung zu finden war und ich demzufolge meinen Vertrag gekündigt habe).
Auf dem Amt sagte man mir, dass ich den Bezug von ALG 1 der Elterngeldstelle melden muß, da es angerechnet wird. Telefonisch gab mir die Bearbeiterin der Elterngeldstelle die Auskunft, da ich ja nun schon in der 2ten Hälfte der Auszahlung des Elterngeldes bin (durch das Splitten) wird ALG 1 nicht angerechnet. Begründung war, dass ich ja normalerweise 10 Monate Anspruch auf das Elterngeld habe und es auch nur in der Zeit angerechnet werden würde auf das ALG 1. Dadurch, dass ich den Auszahlungszeitraum verdoppelt habe wird aber in dieser 2ten Hälfte nichts angerechnet.
Klingt irgendwie beides für mich logisch.
Ich hoffe aber mir kann jemand weiter helfen, wie es denn nun wirklich ist. Möchte vermeiden später irgendwelche Rückforderungen zahlen zu müssen.
Sofern es angerechnet wird, mindert sich dann das ALG1 oder das Elterngeld?
Vielen Dank schon mal für die Antworten