ALG 1 und gezahltes Urlaubsgeld

Hallo,
meine lebenspartnerin musste aus Gesundheitlichen Gründen Ihre Arbeitsstelle kündigen zum 31.03.11 .Sie war auch bis zum 31.03.2011 krankgeschrieben . Sie hatte aus dem letzten und diesem Jahr noch Urlaubsanspruch der Ihr bei der Märzabrechnung ausgezahlt wurde ,gleichzeitig wurde Ihr das gezahlte Weihnachtsgeld davon Abgezogen. Die Arbeitsagentur zahlt Ihr jetzt kein ALG1 für den ersten Monat obwohl Sie nur ein Teilbetrag von Ihrem Märzlohn erhalten hat.Und warum wird überhaupt der Urlaubslohn von 2010 mitberechnet, das Geld hat Sie sich ja Letztes Jahr erarbeitet bzw es stand ihr ja letztes Jahr schon zu.
Ich bitte Euch um fachlichen Rat. Danke

Hallo sassi72,

alles ein bißchen merkwürdig.
Das Jahr 2010 ist vorbei, für beide Seiten. Da kann auch der AG, falls nicht irgendwelche Vereinbarungen oder Vorkommnisse vorliegen, nichts machen.
Das AA berechnet soweit ich weiß, immer die letzten zurück liegenden Monate bis zum möglichen Anspruch.
Des Weiteren, warum musste Ihre Lebenspartnerin kündigen, auch wenn diese nicht gesund war? Das hätte nach einem Gespräch mit dem AG dieser tun müssen.
Von was wurde Ihr das Weihnachtsgeld abgezogen? Wenn für 2011, dann deshalb, weil sie noch keine 6 Monate in 2011 beschäftigt war. Dann wird jedoch anteilig berechnet.
Mein Rat: RA einschalten, erst Beratungshilfeschein beim Amtsgericht anfordern, dann zum RA. Kostet mit Hilfeschein nur € 10,-.
Viele Erfolg.

Opa2009

Danke Opa2009, werde morgen zurück schreiben. Muss jetzt auf Arbeit. Danke für die Antwort.

Hallo Sassi 72,

wahrscheinlich hängt dies mit dem Zufluss des Einkommens zusammen.
Wenn der Betrag erst am 1.4. oder danach auf dem Konto eingegangen ist, geht die Agentur davon aus, dass dies für diesen Monat zum Lebensunterhalt dient. Sogenanntes „Zuflussprinzip“.
Wenn die Arbeitslosigkeit endet bitte überwachen, wann die letzte Leistung ausbezahlt wird. Zum Beispiel folgendes Szenario: am 30. des Monats X. kommt die Leistung für Monat Y. Aber im Monat Y beginnt zum 1. wieder ein Arbeitsverhältnis aus dem das erste Einkommen erst am 1. des Monats Z auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Dann darf die Leistung nicht mehr zurück verlangt werden. Kommt das erste Einkommen aber schon am letzten Tag des Monats Y aufs Konto, hätte die Lebenspartnerin wirklich ein Monat Einbußen.
Also am Ende der der Arbeitslosigkeit Vorkehrungen treffen, dass der erste Lohn nicht zu früh überwiesen wird, dann gleicht es sich wieder aus.
Dieser Rat setzt keine Rechtsverbindlichkeit dar.

Gruß
Herby777

Bei Kündigungen bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres muss im regelfall Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden. Schade, dass sie gekündigt hat, eine Einigung mit dem Arbeitgeber, dass er kündigt, wäre besser gewesen in Bezug auf das Arbeitsamt. Leider haben Sie nicht so klar geschrieben, warum das Arbeitsamt einen Monat nicht zahlt. Ich würde Ihnen aber raten, der VDK beizutreten (www.vdk.de. Dieser Sozialverband ist wirklich sehr gut und vertritt und berät Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheit und der Monatsbeitrag von ca. € 4,50 ist auch überschaubar.

Hallo,

bekannt ist und dies ist auch rechtens, dass Urlaubsabgeltung (nicht genommener Urlaub wird mit Euro bezahlt bzw. abgegolten) den Anspruch auf ALG I verzögert. Dies bedeutet z.B., dass bei 10 Tage Urlaub aus 2010 und 10 Tage Urlaub aus 2011 der Anspruch auf ALG I erst 20 Tage später beginnt!
Urlaub aus 2010 hätte Deine LP schon längst in Anspruch nehmen können! War die LP schon länger krank, konnte Sie keinen Urlaub nehmen! Nunmehr wird dieser Urlaub ausgezahlt bzw. abgegolten! Rückzahlung Weihnachtsgeld scheint auch in Ordnung zu sein. Hier müsste der Tarifvertrag bekannt sein! Es gibt Tarifverträge die beinnhalten eine Rückzahlung des WG, wenn man vor dem 30.4. eines Jahres selbst kündigt!
Ich sehe an dieser ganzen Vorgehensweise keine negativen Aspekte! Es ist in den meisten Fällen nicht von Vorteil, wenn man selbst kündigt!
MfG
W. T.

Hallo herby 72,
Ok, soweit verstanden . 21 Tage Urlaub wurden Ihr bezahlt, aber das ALGI Geld wird mit 30 Kalendertage berechnet. Was ist mit den anderen 9 Tagen. Das Amt hat sich geweigert die Unterlagen von meiner LP anzunehmen,mit dem Hinweis sie solle am 2.Mai wiederkommen.
Danke Euch Allen für die Hinweise.

Hallo Sassi 72,
wenn ichs richtig verstanden habe, stünden ihr 30 Tage zur Auszahlung zu, jedoch wurden vom Arbeitgeber nur noch 21 ausbezahlt?
Zur Berechnung der Höhe des ALG berücksichtigt die Agentur alle in der Lohnbescheinigung des Arbeitgebers angegebenen Einkünfte der letzten 12 Monate inkl. Zulagen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Sollte Ihre LP Krankengeld bezogen haben, dies bitte auch bescheinigen lassen.
Aus allem wird der Durchschnitt 1/12 zur monatlichen Leistung als Bemessungsgrundlage genommen, um den Leistungssatz zu errechnen. (vereinfacht dargestellt)

Gruß
Herby 777

Hallo,
Das Weihnachtsgeld wurde abgezogen, weil sie zum 31.03. gekündigt hat und nicht im April. Dafür müsste sie Korrekturen für Dezember 2010 erhalten haben. Die Urlaubsabgeltung für 2010 ebenfalls im Dez. 2010 nur im plus. Für 2011 dann im März 2011. Bei der Auszahlung wird dann alles verrechnet. Arbeitslosengeld bekommt sie erst ab April, sie war ja bis 31.03.2011 noch angestellt. Es kommt darauf an wie lange sie krank war. Bei über 6-wöchiger Krankheit zahlt dann die Krankenkasse weiter. Der Arbeitgeber muß nur 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten. Also mal nachsehen oder erkundigen. Die Dauer der Lohnfortzahlung steht auf dem Lohnschein.
LG