Angenommen Frau X, wohnhaft in Berlin, bezieht ALG 1 und hat sich von ihrem Freund / Lebensgefährten getrennt. Frau X soll nun aus der Wohnung ausziehen, da es die Wohnung des Freundes / Lebensgefährten ist.
Frau X hat im Monat 681 € ALG 1 zur Verfügung aber keine Rücklagen. Frau X kann somit die Kosten einen Umzuges nicht tragen und eine Kaution für eine Wohnung auch nicht.
Frage: Wie und Wo kann sich Frau X nun Hilfe holen… gibt es die Möglichkeit eines Darlehens oder ähnliches?
Angenommen Frau X, wohnhaft in Berlin, bezieht ALG 1 und hat
sich von ihrem Freund / Lebensgefährten getrennt. Frau X soll
nun aus der Wohnung ausziehen, da es die Wohnung des Freundes
/ Lebensgefährten ist.
Hätte Frau X denn schon Mietangebote zur Auswahl ?
Frau X hat im Monat 681 € ALG 1 zur Verfügung aber keine
Rücklagen.
681 € ALG wären je nach regionalem Mietspiegel ( warm ) schon als knapp bis unzureichend anzusehen.
Frau X kann somit die Kosten einen Umzuges nicht tragen
Da wäre es zumindest sinnvoll, zunächst mal einen Gesprächstermin bei dem zuständigen Jobcenter zu vereinbaren und den Fall dort vorzutragen.
Dafür könnte es zumindest in Hinsicht auf eine Zwangssituation ggf. ein zinsloses Darlehen geben.
und eine Kaution für eine Wohnung auch nicht.
Da könnte sich evtl. auch mit dem zukünftigen Vermieter auf Ratenzahlung geeinigt werden.
Frage: Wie und Wo kann sich Frau X nun Hilfe holen… gibt es
die Möglichkeit eines Darlehens oder ähnliches?
S.o. mal beim Jobcenter nachfragen und ggf. sofort passende Mietangebote vorlegen können.
Wenn eine neue Whg. bereits angemietet wurde, könnte zumindest nach einem Darlehen für den Umzug gefragt werden und gleichzeitig ggf. auch Wohngeld ( Wohngeldstelle )_ oder _ ergänzendes ALG II ( Jobcenter ) gewährt werden.
Der Staat muss nicht helfen…
er kann. Was aber aufgrund leerer Kassen immer unwahrscheinlicher wird.
Daher mein Tipp: Erst ohne festen Wohnsitz melden, dann MUSS der Staat helfen. In Berlin gibt es so viele freie bezahlbare Wohnungen wie sonst nirgendwo. Daran dürfte es also nicht scheitern.
Ansonsten sollte man sich nach den angemessenen Mietkosten erkundigen. Solange man noch AlG 1 bezieht, kann man dann auch Wohngeld beantragen. Sollte Wohngeld + Alg 1 unter dem Betrag von AlG 2 liegen (364 Regelsatz + angemessene Miete + Heitkosten), muss man ergänzendes AlG 2 erhalten.
Auf jeden Fall formlosen Antrag auf Zuschuss oder Darlehen für den Umzug stellen. Sollte ein Träger nicht zuständig sein, muss er entweder vorab Leisten, oder den Antrag an den zuständigen Träger leiten.
Es geht hier um eine(!) Person, kleine Wohnungen, die bezahlbar sind, sind in Berlin nur sehr schwer zu bekommen. Es mag sein, dass man eine findet, nur meine Erfahrung sieht GANZ anders aus.