Hallo!
Hallo,
Angenommen Frau X, wohnhaft in Berlin, bezieht ALG 1 und hat
sich von ihrem Freund / Lebensgefährten getrennt. Frau X soll
nun aus der Wohnung ausziehen, da es die Wohnung des Freundes
/ Lebensgefährten ist.
Hätte Frau X denn schon Mietangebote zur Auswahl ?
Frau X hat im Monat 681 € ALG 1 zur Verfügung aber keine
Rücklagen.
681 € ALG wären je nach regionalem Mietspiegel ( warm ) schon als knapp bis unzureichend anzusehen.
Frau X kann somit die Kosten einen Umzuges nicht tragen
Da wäre es zumindest sinnvoll, zunächst mal einen Gesprächstermin bei dem zuständigen Jobcenter zu vereinbaren und den Fall dort vorzutragen.
Dafür könnte es zumindest in Hinsicht auf eine Zwangssituation ggf. ein zinsloses Darlehen geben.
und eine Kaution für eine Wohnung auch nicht.
Da könnte sich evtl. auch mit dem zukünftigen Vermieter auf Ratenzahlung geeinigt werden.
Frage: Wie und Wo kann sich Frau X nun Hilfe holen… gibt es
die Möglichkeit eines Darlehens oder ähnliches?
S.o. mal beim Jobcenter nachfragen und ggf. sofort passende Mietangebote vorlegen können.
Wenn eine neue Whg. bereits angemietet wurde, könnte zumindest nach einem Darlehen für den Umzug gefragt werden und gleichzeitig ggf. auch Wohngeld ( Wohngeldstelle )_ oder _ ergänzendes ALG II ( Jobcenter ) gewährt werden.
Danke für eure Antworten im vorraus…
Gruß missx82
mfg
ennlo