ALG 1 zu ALG 2

Ich würde mich an deiner Stelle mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn offensichtlich gehörst du nicht zu den „wirklich Wissenden“. Du solltest dir das SGB II vielleicht nochmal zu Gemüte führen… (Am besten mit § 7 (3) beginnend!!)

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören u.a. unverheiratete Kinder unter 25 Jahren sowie deren Eltern bzw. einem Elternteil und dessen Partner/Ehegatten, die im gleichen Haushalt leben.

Da alle zusammen ein Haus bewohnen, bildet die Patchworkfamilie eine Bedarfsgemeinschaft. Bei einer solchen wird das gesamte Einkommen berücksichtigt. Ist dieses ausreichend, werden keine Leistungen nach dem SGB II geleistet, da keine Hilfebedürftigkeit vorliegt.

Zudem sind bei unter 25-Jährigen die Eltern vorangig unterhaltspflichtig (so auch der Vater).

Nächstes Mal also erst mal im Gesetz nachlesen oder googlen, wenn man sich selbst sein Wissen nur beim Hören-Sagen angeeignet hat, bevor man falsche Auskünfte gibt und das dann anderen unterstellen will… :smile:

Gruß

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