ALG 1 zu ALG 2

hallo,

nehmen wir mal folgendes an

frau x wohnt mit ihrem 2.mann in einem reihenhaus…ihr sohn(24)wohnt oben unterm dach und zahlt auch miete(Mietvertrag ist vorhanden…bekommt auch Mietzuschuss)…er ist arbeitslos und hat auch keinen führerschein

meine frage ist

am 1.12.10 geht er über in hartz4(wenn er bis dahin keine feste arbeit hat…er hat zimmermann gelernt).Bekommt er hartz4, obwohl er bei seiner mutter und stiefvater wohnt…er aber auch miete bezahlt.

danke

lisa

Hallo Lisa,

das ist davon abhängig, inwiefern die Eltern bzw. der Stiefvater den Sohn unterstützen können.
Verfügen Sie selbst über ausreichend finanzielle Mittel (Gehalt, Rente, Erspartes, etc.) besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Gruß

Hi, das ist eine schlichtweg falsche Aussage!
Der Stiefvater ist schon mal zu keinerlei Unterstützung des Stiefsohnes heran zuziehen. Und die Mutter auch nur wenn der Sohn unmittelbar nach Ausbildungsende arbeitslos geworden wäre.
Einzig und allein, dass der Sohn noch nicht 25 Jahre alt ist würde hier eine Rolle spielen. Inwieweit dies sein könnte, entzieht sich meiner Kenntnis und Deiner scheinbar auch. Deshalb sollte die Beantwortung dieser Frage den wirklich Wissenden im Forum überlassen werden.
MfG ramses90

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Ich würde mich an deiner Stelle mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn offensichtlich gehörst du nicht zu den „wirklich Wissenden“. Du solltest dir das SGB II vielleicht nochmal zu Gemüte führen… (Am besten mit § 7 (3) beginnend!!)

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören u.a. unverheiratete Kinder unter 25 Jahren sowie deren Eltern bzw. einem Elternteil und dessen Partner/Ehegatten, die im gleichen Haushalt leben.

Da alle zusammen ein Haus bewohnen, bildet die Patchworkfamilie eine Bedarfsgemeinschaft. Bei einer solchen wird das gesamte Einkommen berücksichtigt. Ist dieses ausreichend, werden keine Leistungen nach dem SGB II geleistet, da keine Hilfebedürftigkeit vorliegt.

Zudem sind bei unter 25-Jährigen die Eltern vorangig unterhaltspflichtig (so auch der Vater).

Nächstes Mal also erst mal im Gesetz nachlesen oder googlen, wenn man sich selbst sein Wissen nur beim Hören-Sagen angeeignet hat, bevor man falsche Auskünfte gibt und das dann anderen unterstellen will… :smile:

Gruß

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Ich würde mich an deiner Stelle mal nicht zu weit aus dem
Fenster lehnen, denn offensichtlich gehörst du nicht zu den
„wirklich Wissenden“. Du solltest dir das SGB II vielleicht
nochmal zu Gemüte führen… (Am besten mit § 7 (3) beginnend!!)

Danke, ebenso!

Wieso ist das eine Bedarfsgemeinschaft, wenn der Sohn in einer mietvertraglichen eigenen Wohnung lebt und nur er aber nicht die Eltern arbeitslos sind?
Die leben eben nicht im gleichen Haushalt!

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören u.a. unverheiratete
Kinder unter 25 Jahren sowie deren Eltern bzw. einem
Elternteil und dessen Partner/Ehegatten, die im gleichen
Haushalt leben.

Da alle zusammen ein Haus bewohnen, bildet die
Patchworkfamilie eine Bedarfsgemeinschaft. Bei einer solchen
wird das gesamte Einkommen berücksichtigt.

Das ist ja eine völlig neue Konstruktion, dass 2 getrennte Haushalte eine Bedarfsgemeinschaft bilden!
Und, dass es einzig und allein eine Rolle spielen könnte, dass der Sohn unter 25 Jahre alt ist, schrieb ich bereits und, dass sich dies meiner Kenntnis entzieht und Deiner scheinbar immer noch auch, wie mit einigen anderen Dingen, ist ja wohl offensichtlich.

Zudem sind bei unter 25-Jährigen die Eltern vorangig
unterhaltspflichtig (so auch der Vater).

Das ist der Stiefvater und der ist eben nicht unterhaltspflichtig!

Nächstes Mal also erst mal im Gesetz nachlesen oder googlen,
wenn man sich selbst sein Wissen nur beim Hören-Sagen
angeeignet hat, bevor man falsche Auskünfte gibt und das dann
anderen unterstellen will… :smile:

Nächstes Mal also erstmal den Eingangsthread richtig lesen und dann Schlussfolgerungen ziehen und nicht haltlose Vermutungen über das Wissen oder Nichtwissen anderer User anstellen!
MfG ramses90

Ein eigener Mietvertrag bedeutet noch lange nicht, dass 2 getrennte Haushalte geführt werden. Es hieß, alles drei Personen leben in einem Reihenhaus zusammen. Da darf man wohl davon ausgehen, dass sie in einem Haushalt leben.

Im Übrigen fing ich nicht damit an, unzutreffende Äußerungen um mich zu werfen, also erst mal vor der eigen Haustüre kehren…

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hallo

der 24 Jährige teilt sich mit der Mutter nur die Küche.

lisa

Hallo,

dann ist der Fall ja eindeutig und ausreichend erörtert worden.

Gruß

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hallo

sehe ich nicht so

wirden die Löhne von Mutter und Stiefvater angerechnet oder nicht??Keiner konnte mir eine richtige Antwort geben

lisa

Es ist doch alles geklärt!
Hi!

Sehe ich nicht so

Warum?? Weil Du nicht die Antwort bekommen hast, die Du gerne gehabt hättest?
Sweet Angel (übrigens „vom Fach“, soweit ich das weiß) hat alles korrekt beantwortet und sogar den Gesetzestext genannt. (An der Korrektheit bzw. der Rechtslage ändern auch die anderslautenden Meinungen von ramses90 nichts!

Werden die Löhne von Mutter und Stiefvater angerechnet oder nicht??

Aber ja doch! /t/alg-1-zu-alg-2/5962612/2

Keiner konnte mir eine richtige Antwort geben

Und was ist das?
/t/alg-1-zu-alg-2/5962612/4
/t/alg-1-zu-alg-2/5962612/6
Eigener Mietvertrag und alleinige Mitbenutzung der Küche hin oder her!

Gruß
Jadzia

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Hi!

Sehe ich nicht so

Warum?? Weil Du nicht die Antwort bekommen hast, die Du gerne
gehabt hättest?

Sweet Angel (übrigens „vom Fach“, soweit ich das weiß) hat
alles korrekt beantwortet und sogar den Gesetzestext genannt.
(An der Korrektheit bzw. der Rechtslage ändern auch die
anderslautenden Meinungen von ramses90 nichts!

Werden die Löhne von Mutter und Stiefvater angerechnet oder nicht??

Aber ja doch!
/t/alg-1-zu-alg-2/5962612/2

Keiner konnte mir eine richtige Antwort geben

Und was ist das?
/t/alg-1-zu-alg-2/5962612/4
/t/alg-1-zu-alg-2/5962612/6

das lese ich zum ersten Mal

Eigener Mietvertrag und alleinige Mitbenutzung der Küche hin
oder her!

Gruß
Jadzia

hallo,
unter den bisherigen antworten sind keine vernünftigen antworten dabei,lesen kann ich noch

die www.wer-weis-was…sind nicht darunter…erst jetzt

aber egal

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Hallo,

ich habe mich mehrfach dazu geäußert. Meine Posts kann man sich auch im Artikelbaum nochmal ansehen, daher verzichte ich jetzt mal auf Doppelposts…

Und ja, ich bin vom Fach, daher nervt es umso mehr, dass Leute wie ramses90 solche Unwahrheiten als richtige Auskünfte darstellen und Antworten, die wirklich stimmen, in den Dreck ziehen.

Gruß