Ich würde mich an deiner Stelle mal nicht zu weit aus dem
Fenster lehnen, denn offensichtlich gehörst du nicht zu den
„wirklich Wissenden“. Du solltest dir das SGB II vielleicht
nochmal zu Gemüte führen… (Am besten mit § 7 (3) beginnend!!)
Danke, ebenso!
Wieso ist das eine Bedarfsgemeinschaft, wenn der Sohn in einer mietvertraglichen eigenen Wohnung lebt und nur er aber nicht die Eltern arbeitslos sind?
Die leben eben nicht im gleichen Haushalt!
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören u.a. unverheiratete
Kinder unter 25 Jahren sowie deren Eltern bzw. einem
Elternteil und dessen Partner/Ehegatten, die im gleichen
Haushalt leben.
Da alle zusammen ein Haus bewohnen, bildet die
Patchworkfamilie eine Bedarfsgemeinschaft. Bei einer solchen
wird das gesamte Einkommen berücksichtigt.
Das ist ja eine völlig neue Konstruktion, dass 2 getrennte Haushalte eine Bedarfsgemeinschaft bilden!
Und, dass es einzig und allein eine Rolle spielen könnte, dass der Sohn unter 25 Jahre alt ist, schrieb ich bereits und, dass sich dies meiner Kenntnis entzieht und Deiner scheinbar immer noch auch, wie mit einigen anderen Dingen, ist ja wohl offensichtlich.
Zudem sind bei unter 25-Jährigen die Eltern vorangig
unterhaltspflichtig (so auch der Vater).
Das ist der Stiefvater und der ist eben nicht unterhaltspflichtig!
Nächstes Mal also erst mal im Gesetz nachlesen oder googlen,
wenn man sich selbst sein Wissen nur beim Hören-Sagen
angeeignet hat, bevor man falsche Auskünfte gibt und das dann
anderen unterstellen will… 
Nächstes Mal also erstmal den Eingangsthread richtig lesen und dann Schlussfolgerungen ziehen und nicht haltlose Vermutungen über das Wissen oder Nichtwissen anderer User anstellen!
MfG ramses90