Alg 1

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an eine Person X hat von Februar bis Juli gearbeitet in einem befristeten Verältnis.
Anschließend war Person X von 30.Juli bis 10.November als Arbeitslos gemeldet.
Am 10.November hat er Arbeit gefunden und sich beim Amt als nicht mehr Arbeitslos gemeldet. Die Stelle die Person X angetreten ist, ist bis zum Januar befristetet.

Am 11.November meldet sich das Ausland bei Person X wo er schon immer hin wollte und fragt ob noch interesse vorhanden sei.

Person X sagt ja und soll sich bemühen das er in dem Ausland eine Wohnng findet weil es vorrausetzung ist, das ein Arbeitnehmer eine wohnung in dem Land bezieht wo er arbeite.

Weil Person X des öfteren nun ins Ausland muss wegen Wohnung besichtigung etc. kündigt er wieder unter einbehaltung einer Kündigungsfrist von 2 Tagen. Quasi zu heute.

Wie wird der Person X nun das Arbeitslosen Geld berechnet?
Da er ja nur ein Tag bei seinem neuen Arbeitgeber war, hat er quasi ja kaum was verdient.
Wird in die Berechnung der alte Arbeitgeber von Februar bis Juli wieder eingeführt?

Antwort würde ich mich drüber freuen

Hallo

Erst mal dürfte es eine Sperrfrist geben und danach das ALG nach altem Stand - sofern noch Ansprüche über sind. Allerdings scheint mir hier anhand der Schilderung gar kein Anspruch vorzuliegen, wenn Person X dauernd im Ausland herumturnt, Wohnungen sucht und dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht.

Gruß,
LeoLo

Person X würde ja dem deutschen Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen wenn es mit dem Ausland nicht klappen sollte…nur er solle sich schon vorher um eine Wohnung bemühen. Notfalls würde der Arbeitgeber im Ausland vorrübergehen eine Wohnung zur Verfügung stellen. In dem Sinne würde Person X weiterhin die Zeit in Deutschland sein und über Internet die Behördengänge soweit es geht absolvieren.
Da der Vertrag bei Person X ja eh im Januar ausgelaufen wäre, bemüht er sich ja weiterhin Arbeit zu finden auch wenn es mit dem Ausland warum auch immer nicht funktionieren sollte…
Desweiteren würde die Person ja auch eine Umschulung in Kauf nehmen würde das eventuell positive Auswirkung haben?

mir ist da noch was zu eingefallen. Was wäre denn wenn die Person unter Arthrose leiden würde? Demnach wäre ein Beruf in dem er viel heben müsse ja gar nicht mehr vorstellbar. Dazu käme noch das er bei seinem alten Arbeitgeber ( wo er 1 Tag gearbeitet hat ) nur heben musste.
Wie würde das am Amt angekommen wenn er ins Ausland möchte und dort weiter seinen Beruf nachgehen würde und die Zähne zusammen beißen würde trotz dieser Krankheit? Oder eine Umschulung machen würde weil er diesen Beruf gar nicht mehr ausüben kann weil er unter Treppen steigen, schwer heben oder längeres Stehen schmerzen im Knie bekommen würde.