Alg 2

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich,37 Jahre alt,lebe im Haushalt (Mietwohnung ) mei ner Mutter.Wir führen einen gemeinsamen Haushalt (ich gehe einkaufen,mache die schweren Hausarbeiten - sie kocht und wäscht )!Meine Mutter ist pensionierte Beamtin und finanziell gut gestellt !
Wird mein Alg 2 gekürzt ?

Hallo,

deine Mietübernahme wird auf jeden Fall beeinflusst durch eine Mitbewohnerin. Was deinen Regelsatz angeht,kommt es darauf an, ob Ihr auch gemeinsam wirtschaftet oder ob über alles getrennte Kasse gemacht wird. Da gibt es Unterschiede…ob man als reine Wohngemeinschaft, Haushalts-oder Bedarfsgemeinschaft geführt und berechnet wird. Wie wurde das denn bisher mit den Unterkunftskosten gehandhabt , bzw. was hast du bisher als Unterkunftskosten beim Amt beantragt und erhalten? Bist du jetzt erst zur Mutter gezogen oder schon länger dort wohnhaft? Dann müsste ja eine Regelung der Kosten der Unterkunft KdU bereits vorliegen.

So oder so - auf jeden Fall sind die Kosten der Unterkunft (Miete/NK/Heizung) jeweils anteilig von deiner Mutter und von dir (bzw.deinem Amt) zu übernehmen.
Du hast Anspruch auf Übernahme der KdU für deinen „Wohnungsanteil“ (sofern er als angemessen gilt im Sinne der KdU für eine Einzelperson…d.h.deine Miete/Nk bei deiner Mutter dürfen nicht höher sein, als eine vom Amt als „angemessen“ bewilligte Wohnung für 1 Person es wäre.) Am besten wäre hier ein Untermietvertrag.

Wirtschaftet Ihr gemeinsam oder unterstützt deine Mutter dich materiell (mit Geld-oder Sachwerten), geltet Ihr als eine „Bedarfsgemeinschaft“, d.h. das Einkommen deiner Mutter würde bei der Berechnung deiner ALG2-Leistungen angerechnet werden.

Es ist etwas schwierig, dazu (ohne genauere Kenntnis der Einzelheiten) mehr zu sagen. Ich möchte dir aber folgende Ratgeber ans Herz legen und dir auch das extra für Hartz4-Fragen etc. „spezialisierte“ Forum http://forum.hartz.info/. empfehlen. Sie sind dort sehr kompetent, immer auf dem neuesten Stand mit den aktuellen Gesetzen und Weisungen der Arbeitsagentur, auch mit Gerichtsurteilen usw. - und man ist nicht auf Schilderung eines „fiktiven“ Falles beschränkt, sondern kann seinen konkreten Fall durchsprechen und auch „durchrechnen“ lassen. Dort wird man dir sicher Genaueres sagen und ausrechnen können:

http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/unterhaltsvermut…
http://forum.hartz.info/formulare-gesetze-weisungen-…
http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber-angemes…

http://www.bmas.de/coremedia/generator/22104/geldlei…
http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/b…

Lieben Gruß

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort!,

Hallo,

ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten. Alles Gute, kathatr

Trotzdem Danke !