Alg 2

Liebe/-r Experte/-in,

Eine Bedarfsgemeinschaft mit einem einjährigen Kind, bewohnen seit 2003 ein Haus mit insgesamt drei Wohnungen. Haben damals viel Zeit und Geld in den Hausausbau gesteckt. Eine große Wohnung, in der sie selbst wohnen und zwei weitere zum Vermieten. Eine davon ist seit Juli 2008 mit 500 € warm vermietet. Die zweite in Arbeit.

Letztes Jahr wurde ein notarieller Kaufvertrag mit Zahlungsaufschub bis Mitte November abgeschlossen. Entweder Darlehensübernahme oder eine andere Art von Kauf. Im Vertrag steht geschrieben, daß, solange der Kauf nicht vollzogen ist, weiterhin Miete (mit einem rechtskräftigen Mietvertrag) zu zahlen ist.

Monatlich zahlen sie nun knappe 1000 € mit allen Nebenkosten, Heizung und Warmwasser für das ganze Haus. Mieteinahmen inkl. aller Nebenkosten - 500 €.

Von der ARGE bekommen sie für die Kosten der Unterkunft und Heizung nur 180 € monatlich angerechnet und ausgezahlt. Somit sind am Monatsanfang nicht einmal die Unkosten gedeckt.

In den SGB II §en steht immer, daß man unangemessen hohe Mietkosten (beim Erstantrag von ALG 2 wurden sie darauf hingewiesen, daß die Wohnung zu groß sei)senken kann, indem man untervermietet, so daß die Mietkosten wieder angemessen sind.

Ist die Berechnung von der ARGE rechtmäßig?
Ist es richtig, daß die Bedarfsgemeinschaft als Eigentümer und nicht als Mieter berechnet wird?

Ich danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

sasch677

Kann sein, muss aber nicht. Hier wird ihnen nur der Leistungsbetreuer sagen was und wie die ALG 2 sich zusammen setzt.

So aus dem Stegreif kann ich nun auch nicht alles Überblicken und eine genaue aussage treffen.

Hallo sascha, tut mir leid das ich dir da nicht helfen kann, ist mir zu kompliziert!

Hallo,

also 180,- für eine Gemeinschaft ist sau-wenig!
Es kommt aber auf diesen Vertrag an, bzw. die detaillierten Regelungen.
So lange das Haus nicht der Bdarfsgemeinschaft gehört, können die Mieteinnahmen der anderen 2 Whgen eigenlich nicht angerechnet werden. Allerdings wenn der jetztige Besitzer in einem Unterhaltsverhältnis mit der Gemeinschaft oder einem Teil davon steht, wird es schwer.
Die Bedarfsgemeinschaft kann übrigens das Sozialgericht anrufen und um Klärung des Sachverhaltes bitten. ALG-2-Empfänger bekommen die Prozesskosten auf Antrag erstattet und können sich somit auch von einem Anwalt in der Sache beraten lassen. Falls das Verfahren dumm ausgeht, wissen Sie dann wenigstens genau über die Regelungen bescheid, denn bei gEricht muß die Gegenseite detailliert argumentieren (und sehr viele HARZ4-Bescheide sind i.d.T. falsch)…

das Amt rechnet so sie haben eine Wohnung die Sie selbst nutzen nur die wird vom Amt getragen sagen wir mal Ihre eigene wohnung kostet sie 680 Euro (Dahlenestilgung + Nebenkosten) dann würden sie vom Amt 680 Euro bekommen.

die Mieteinnahmen werden jedoch dagegen gerechnet also die 500 Euro damit erhalten Sie nur noch 180 Euro.

Die dritte Wohnunh die derzeit nicht vermietet wird wird außen vor gelassen da die Familie sie selbst nicht nutzt und auch nicht nutzen darf da sie sonst zu viel qm hätten.

Sie bekommen den richtigen Satz das Problem ist einfach die dritte unvermietete Wohnung auf den Kosten bleiben Sie sitzen