Alg 2

Liebe/-r Experte,
Mein Freund muss nun leider Hartz 4 beantragen.
Da wir seit nem Jahr in einer gemeinsamen Wohnung leben und auch ein gemeinsames Konto haben von dem Strom, Miete etc bezahlt wird,wir teilen uns die Kosten jeweils zur Hälfte.
Ich mache eine Ausbildung für die ich monatlich 350€ bezahlen muss,bekomme Bafög 186 € und verdiene den Rest mit einem 400€ Job (wo ich nach Stunden bezahlt werde,und v.a. im Winter wenn ich weniger Stunden habe weitaus weniger als die 400€ verdiene) dazu.Deweiteren bekomme ich von meiner Mutter das Kindergeld zur Miete dazu.
Rücklagen etc besitze ich nicht mal 500€.
Der Mietvertag läuft auf mich alleine wegen dem Bafög Wohngeldzuschuss.
Da wir sehr wahrscheilich eine Bedarfsgemeinschaft darstellen nun meine Sorgen :
1.wird mein Bafög u mein 400€ Job bei ihm angerechnet,obwohl es mir nur gerade so zum überleben reicht?
2.Da das Amt meinen Bafög Bescheid will,können sie soweit gehen und sagen dass meine ELtern für meinen Freund mitaufkommen sollen?
(Was sie sich definitiv nicht leisten können)
3.Muss ich meinen Freund mitunterhalten obwohl ich kein festes Einkommen habe?
4.Gibt es einen Freibetrag der für mein Vermögen gilt,was ich anrechnungsfrei haben darf?

Ich bin sehr verzweifelt weil natürlich auch unsere Beziehung unter diesen ganzen Dingen sehr leidet.
Ich hoffe mir kann weitergeholfen werden und bedanke mich schon mal im Vorraus für die Bemühungen.
Gruß Chicken

Sehr geehrte Fragestellerin,

um Sie erst mal zu Beruhigen kann ich Ihnen sagen das Sie ihr Erspartes behalten dürfen. Der Betrag liegt meines Wissens bei knapp 16.000 Euro.

Auch müssen Ihre Eltern nicht für Ihren Freund aufkommen.

In der Regel wird aus Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft gebastet.

Das würde dann ungefähr so aussehen:

323,00 Euro je Person = 646 Euro
Dazu kommt die Miete = 300 Euro (Pi Mal Daumen)
Gesammtbedarf: 946 Euro

Davon werden dann abgezogen:

Kindergeld: 184 Euro
Bafög: 186 Euro
Dazuverdienst: 340 Euro (Ca. da nicht alles Berechnet wird)
Gesamt: 690 Euro

Macht also das Ihr Freund knapp 256 Euro vom Amt bekommen würde.

Das ganze sind natürlich nur Ungefähre Angaben da mir nicht alle Daten bekannt sind. Und es in jedem Bundesland anders gehandhabt wird. Besonders die Mietpreise für eine Wohnung sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Vielen herzlichen Dank für ihre schnelle Antwort!
Sie haben mir wirklich sehr weitergeholfen!
Gruß
Chicken 35

ich bin kein experte
frag halt die muselmanen, die wissen wie man den staat abkocht…

Hallo Chicken,
Es ist schon mal gut,dass die Miete von einem gemeinsamen Konto bezahlt wird, auf das auch das Einkommen des Freundes überwiesen wird. So müsste das Amt die Hälfte der Kosten für die Unterkunft zur Berechnung des Bedarfs des Freundes zu Grunde legen. (Achtung angemessene Wohnkosten bedeuten auch u.U. einen Abzug wenn die gemeinsame Wohnung zu groß ist, als vom Gesetzgeber als ausreichend angesehen. Liegt bei 2 Personen um die 55-60 m²? Weiß ich nicht so genau)
Wegen des gemeinsamen Kontos dürftet ihr auch als Bedarfsgemeinschaft gelten. Das heißt, dass das Bafög mit dem Wohngeld als vorhandenes Einkommen zum Lebensunterhalt angerechnet wird. Zuerst mal für Deinen Bedarf. Wenn Bafög, Wohngeld und Nebenjob Deinen Bedarf nicht deckt wird nichts abgezogen. Gefördert wird nur der Bedarf des Freundes. Wenn Dein Einkommen minus Ausbildungskosten mehr ist wie Dein Bedarf, dann gilt, dass auf jedenfall 160 EUR pro Monat mehr verdient werden darf als das festgelegte Limit vom Amt zum Lebensunterhalt. Wenn ihr die Kosten für die Ausbildung nachweist und im Antrag einträgt und dick darauf hinweist müsste dies auch anerkannt werden.
Die ARGE kann nicht bestimmen, dass Dritte für euren Lebensunterhalt (sprich für den Deines Freundes) aufkommen sollen! Die Regelsatz für einen Erwachsenen zum „Überleben“ liegt bei, glaub ich 323,00 EUR plus angemessene Wohnkosten. (Miete und aller im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten!) Wenn jemand seinen Lebensstil nicht einschränkt, wird er tatsächlich vom Amt allein gelassen und muss sich selbst durchschlagen. Euer Gersmtbedarf liegt bei 646 EUR plus Wohnkosten

Zum Vermögen:
Anrechnungsfrei bleibt ein Betrag in Höhe von EUR 200 x Lebensalter und das für jede Person getrennt gesehen. Dazu zählt auch Vermögen, was z.B. Eltern für einen bestimmungsgemäß nachweisbar angespart haben. Erst wenn man um die 50 Jahre alt wird erhöht sich der Freibetrag deutlich.
Ich wünsche Euch, dass Ihr die schwere Zeit durchsteht, vertraut einander, um so mehr könnt Ihr das Leben wieder gemeinsam geniesen, wenn wieder mehr Einkommen da ist.
Hoffentlich hilft Euch mein Beitrag (keine verbindliche Beratung) Lest auch noch die entsprechenden Gesetze des SGB 2 durch. Googlet einfach danach, Ihr werdet es finden. Diese Texte sind noch einigermaßen verständlich.

Gruß
Herby

Hy Chicken
bleib mal ganz ruhig alles wird gut :smile:

also weil ihr ja nun in einer wohnung wohnt werded ihr mit sicherheit als bg angerechnet das is aber nicht weiter schlimm… ihr müßt jeetzt zusammenhalten und mit dem geld was ihr habt auskommen… ich rate dir jetzt mal so mit vorgehaltener hand das du dein 400euro job an den nagel hängst rein offiziell… sprich mit deinem chef ob er dir das geld nicht bar auszahlen kann… beim amt müßt ihr erstmal alle eure einkommen dar legen also alles kindergeld bafög etc. das amt kann nicht verlangen das deine eltern deinen freund unterhalten das geht nicht!!! das können sie höchstens von seinen eltern verlangen aber da ihr ja schon 1jahr zusammen wohnt ist es eher unwahrscheinlich das die das verlangen .
und dann wenn die alles ausgerechnet haben wieviel einkommen ihr habt und wieviel ihr eigentlich braucht dann bekommt ihr bescheid aber ich würde es wenn ihr vom amt nichts bekommt mit wohngeld versuchen das is nicht ganz so streng wie beim harz 4 aber NICHT beides gleichzeitig beantragen damit würdet ihr euch strafbar machen!! deine 500 euro würde ich gar nicht angeben… wenn die auf irgendeinem sparbuch sind oder sowas .den bafög bescheid wollen die ja auch nur um zu sehen was du da ganau bekommst .jetzt mach dir mal keine sorgen das wird alles schon klappen und wenn du noch fragen hast dann meld dich gerne :smile: lg knuddlmaus

vielen Dank für deine Hilfe,es hat mich schon mal einige Schritte weitergebracht.
Gruß Chicken

Schon mal danke,du hast mich echt schon mal meherere schritte weitergebracht!
Das mit meinem Job geht offiziel nicht,da das geld von der Zentrale aus bezahlt wird und die da nicht mitmachen leider,das habe ich schon für´s bafög versucht :frowning:
Den job brauche ich allerdings zum selber überleben.
ich habe im internet ne formel gefunden mit der man in etwa berechnen kann,dabei kam raus dass er dann ca. 250 bekommen würde…
(das reicht seinerseits nicht mal für die Miete)
Selbst wenn ich alles (miete strom telefon) bezahle habe ich dann monat nur noch 81€ übrig.
also zusammen 331 € wovon dann auch noch Nahrungsmittel bezahlt werden müssen
Da darf dann aber au gar nix kaputtgehen etc.
Die 500€ sind auf einem Sparbuch,die wollen ja aber alle Konten wissen oder?
Beim Bafög muss ich dies auch angeben-nicht dass dann beim bafög antrag dann rauskommt…
Eigentlich wäre es angesichts des Geldes wohl dass beste wenn wir die bedarfsgemeinschaft auflösen und er bis er kein alg2 mehr braucht in eine eigene Wohnung zieht.oder was meinst du?
Allein hat man da irgendwie bessere Chancen,das Gefühl bekomm ich nämlich während der ganzen recherchen jetzt immer stärker.
Weil ich es ehrlich gesagt auch nicht ganz verstehe dass ich ohne festes Einkommen für ihn mitaufkommen soll,das wäre etwas anderes wenn ich vollverdiener wäre.
Soll da noch einer den Durchblick bewahren…
Vielen vielen Dank für deine Hilfe
LG Chicken

du mußt nicht für ihn aufkommen nicht allein und nicht direkt… du mußt „nur“ dein ganzes geld mit in die bg fliessen lassen so das ihr beide mit dem geld was ihr dann zusammen habt auskommt…harz 4 is kein laues leben davon kann man wirklich keine grp0ssen sprünge machen aber wenn ihr zusammen etwa 700 euro zum leben habt plus miete dann muss das laut gesetz reichen. er wird in dem berechnungsbogen die halbe mite haben als mußt du die auch nur noch halb tragen . die frage ist jetzt natürlich ob du dir die miete alleine leisten kannst!?
und wenn er harz 4 hat dann darf er 100euro dazu verdienen ohne das er abzüge hat also wenn er irgendwie kellnern geht oder sowas dann wäre das ok zudem käme ja noch trinkgeld was euch bestimmt nen ganzes stück weiter bringen würde aber rein offiziell bekommt er das natürlich nicht.
wenn in deinem bafög antrag bzw bewilligungsbescheid dein sparbuch drin steht dann gib es auch beim amt an ansonsten nicht!!! und was da so im internet steht da kannst du nicht nach gehen …das sind meist falsche oder veralterte rechenprogramme… darf ich fragen in welchem bundesland und stadt ihr wohnt??? das hat alles mit dem mietspiegel was zu tun …hat er denn den antrag für harz 4 schon abgegeben???

Wir wohnen in Baden Württemberg in Weingarten ( Landkreis Ravensburg),also direkt in der Stadt.
Die Miete alleine ist für mich so gut wie unmöglich,da ich auch fast nie voll auf die 400 € komme…
Dass man davon keine großen Sprünge machen kann ist mir auch klar,aber ich will einfach nicht am ende des Monats hungern müssen!
Ich hab ja auch laufende Kosten,wie das Schulgeld dass ich jeden Monat bringen muss-da reicht mein Bafög nicht mal zur Hälfte…
ein Auto hab ich auch leihweise von meinen Eltern um zum arbeiten zu kommen und zur Schule,aber Tanken muss natürlich ich!
und da dies ja anscheinend in diesem Antrag keinen interessiert,gehen die wohl von mehr aus,wie ich tatsächlich habe!
Ich sehe es auch nicht ein meine Ausbildung abzubrechen,denn dass ist meine Zukunft,dass ich nicht vom Staat abhängig bin später mal.
Nein abgegeben ist nich nichts,ihm fehlen noch ein paar Dinge von ihm was er angeben muss.
Lg Chicken

Das beste ist das du/u. dein Freund dich direkt mit der ARGE in Verbindung setzt und beraten lässt.

Mfg
D.

Hallo,

für die Anrechnung in Bedarfsgemeinschaften gibt es Grundsätze (die man auch nachlesen kann, steht im Gesetzt).
Ich bin gerade zu faul, um nachzuschauen, aber ich schätze mit ziemlicher Siocherheit, daß Sie unter der Anrechnungsgrenze wegetieren.
Grüße!

P.S.: Ihre Eltern müssen nicht für Ihren Partner aufkommen. Allerdings kann es wegen der Anrechnung kritisch werden, wenn Sie da sehr viel bekommen. Entscheidend ist dann, was Sie haben.

Vielen vielen Dank,sie haben mich um einiges Weitergebracht!
Grüße

Hallo. Also das kann nur das AA klären. Mit dieser Berechnung weiß ich leider nicht Bescheid. LG