Alg 2 - Abfindung vom Arbeitgeber einbehalten?

Hallo :smile: (Vorsicht ist ein wenig mehr zum lesen…sorry )

Angenommen Familie A. bezieht aufstockend Alg2. Nun ist es so das Frau A. seit Dezember 2014 krank geschrieben ist und von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde. Da Frau A. 50% Schwerbehindert ist, nimmt sie sich einen Rechtsanwalt und der reicht Klage vor Gericht ein. Bevor der Gerichtstermin steht sagt der Arbeitgeber von Frau A. er möchte eine Abfindung zahlen. Derzeit laufen noch die „Verhandlungen“ in welcher Höhe. Da die Krankenkasse anfang mit den Zahlungen etwas zickig war ging das Jobcenter in Vorleistung und die Krankenkasse zahlte das Krankengeld an das Jobcenter.
Frau A. hatte das Jobcenter von der Kündigung und der Klage unterrichtet BEVOR der Arbeitgeber sich wegen einer Einigung gemeldet hatte. Frau A. erhält nun einen Brief vom Jobcenter in dem steht:
" Sehr geehrte Frau A.,
nach ihren Angaben im Leistungsantrag machen Sie aus ihrem Arbeitsverhältnis bei der Firma X noch Ansprüche geltend. Bei Zuerkennung solcher Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis kann ihr Anspruch auf Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach § 11 SGB II teilweise oder ganz wegfallen. (Das istFrau A. bewusst)

Da Sie die geltend gemachten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht erhalten, zahle ich ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zunächst ohne Berücksichtigung diesr Ansprüche.

Die Zahlung bewirkt, dass ihre Ansprüche bis zur Höhe der von mir gezahlten Leistungen gem. §115 SGB X auf mich übergehen. Dies bedeutet, dass ihr ehemeliger Arbeitgeber die von mir gezahlten Beträge von ihren Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis einbehalten und an mich abführen muss. An Sie kann er dann nur den Restbetrag zahlen.

Teilen Sie mir bitte unverzüglich mit, wenn ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch Anerkenntnis, Vergleich oder Urteil zuerkannt werden. Ich werde dann mitteilen, in welcher Höhe der Arbeitgeber Beträge an mich abzuführen hat.

Beachten Sie bitte, dass Sie nach den gesetzlicfhen Bestimmungen nicht berechtigt sind, über den an mich übergegangenen Teil ihrer Ansprüche zu verfügen (§§398 ff BGB)."

Jetzt fragt sich Familie A, von welchen Ansprüchen die Rede ist. Der Arbeitgeber zahlte den Lohn / Krankengeld so lange bis die Krankenkasse eingesprungen ist. Was passiert wenn der Arbeitgeber trotz diesem Hinweis die Abfindung komplett an Frau A. zahlt?

Danke für eure Antworten

Servus,

in der Höhe, in der der Anspruch auf die Zahlung von Frau A. an das Jobcenter übergegangen ist, ist dann die Zahlung des Arbeitgebers nicht schuldbefreiend, d.h. er muss dann grade nochmal bezahlen. Der freundliche Mann vom Zoll wird sich dann ggf. darum kümmern.

Schöne Grüße

MM

Wenn das Jobcenter den Arbeitgeber über den Anspruchsübergang informiert hat und der Arbeitgeber trotzdem die Abfindung an die AN auszahlt, wäre er ganz schon dämlich. Denn der gesetzliche Anspruch des Jobcenters gegen den Arbeitgeber wurde ja nicht erfüllt. Das ist ja die Angelegenheit des Arbeitgebers, wenn er willkürrlich Geldgeschenke an Dritte verteilt, statt seinem Gläubiger zu zahlen. In diesem Fall wird das Jobcenter seine Firma und auch ihn persönlich auf Zahlung verklagen.