Kind, 22 Jahre alt, eigenständig, seit es 18 Jahre alt ist, wohnt es in eigener 1-Raum Wohnung, hat Lehre mit Abschluss beendet und bezog danach ALG 1, weil es keinen Job fand. Kind und Eltern wohnen 500 km auseinander.
Jetzt muss Kind ALG 2 beantragen und soll die Anlage UH 4 ausfüllen.
Warum ??? Kann das jemand erklären?
Klar, Kind ist unter 25 ,- aber wohnt 500 km von seinen Eltern weg, Kind ist volljährig, Lehre erfolgreich beendet und ist für sich selbst verantworlich.
Ist man verpflicht, in diesem Fall die UH 4 auszufüllen?
WO STEHT DAS ??
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße