ALG 2 Anrechnung Einkünfte

Hallo zusammen,

angenommen man ist ab 01.10. arbeitslos und ALG 2 Empfänger, bekommt aber zum 15.10. noch das Gehalt für September ausgezahlt. Ist es korrekt, dass die Arge dieses Geld anrechnet? Es ist doch für den Monat September!

Die Arge rechnet das Nettogehalt lt. Abrechnung an, der Arbeitgeber hat aber unberechtigterweise einen großen Teil des Geldes nicht überwiesen. Hiergegen klagt der Arbeitnehmer. Ist es korrekt, dass die Arge das zustehende statt dem ausgezahlten Netto anrechnet?

Danke für Eure Hilfe!!!

benhed

Hallo zusammen,

Hallo alleine,

Ist es korrekt, dass die Arge dieses Geld anrechnet? Es ist doch für den Monat September!

Ja, es zählt der Monat des Gelderhaltes/Zuflusses.

Die Arge rechnet das Nettogehalt lt. Abrechnung an, der Arbeitgeber hat aber unberechtigterweise einen großen Teil des Geldes nicht überwiesen.

Dies kann die ARGE nicht wissen!

Hiergegen klagt der Arbeitnehmer.

Korrekt.

Ist es korrekt, dass die Arge das zustehende statt dem ausgezahlten Netto anrechnet?

Weis die ARGE dies?

Danke für Eure Hilfe!!!

Bitte!

VG, René

Hallo zusammen,

Hallo,

angenommen man ist ab 01.10. arbeitslos und ALG 2 Empfänger,
bekommt aber zum 15.10. noch das Gehalt für September
ausgezahlt. Ist es korrekt, dass die Arge dieses Geld
anrechnet? Es ist doch für den Monat September!

Wenn die ArGe für Monat 10 ALG II + KUD komplett gezahlt hätte , wäre es anrechenbar, was vom AG als Restlohn in diesem Monat einging.

Die Arge rechnet das Nettogehalt lt. Abrechnung an, der
Arbeitgeber hat aber unberechtigterweise einen großen Teil des
Geldes nicht überwiesen.

Dann bliebe zunächst interessant, was tatsächlich auf dem Konto einging. ( Lohnabrechnung / Kontoauszüge )

Hiergegen klagt der Arbeitnehmer. Ist
es korrekt, dass die Arge das zustehende statt dem
ausgezahlten Netto anrechnet?

Es käme ( wie vom Vorredner bereits genannt ) zunächst mal darauf an, wovon die ArGe aktuell ausgehen muss. ( Wäre dann auch im Bewilligungsbescheid vermerkt ) Nachweise s.o. schnellstmöglich nachreichen.
Wenn ein Verfahren gegen den AG in die Wege geleitet wurde, dieses ebenfalls nachweisen.

Danke für Eure Hilfe!!!

Gerne geschehen…einer der ebenfalls vom AG. enttäuscht wurde…

benhed

mfg

nutzlos