Alg 2-Anspruch bei Verheirateten nach Trennung unter selber Adresse

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Frau und Mann sind verheiratet, es gibt keine Kinder.
Frau hat Miet-Einkünfte, Mann ist selbstständig.
Die beiden trennen sich, aber lassen sich nicht scheiden.

Da es sich räumlich anbietet, zieht Mann in eine Einliegerwohnung im Eigentumshaus von Frau. Frau bleibt in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung in eben diesem Haus.
Beide Ehepartner bleiben also unter der gleichen Adresse gemeldet, wohnen und wirtschaften aber komplett eigenständig.

Mann verdient nicht genügend mit der Selbstständigkeit und muss auch noch seine private Krankenversicherung zahlen. Frau ist ihm gegenüber nicht unterhaltspflichtig, da das bereinigte Nettoeinkommen unter dem Selbsterhalt liegt.

Hat Mann jetzt einen Alg 2-Anspruch?
Wie kann belegt werden, dass die Trennung vorliegt? Wird hierzu z.B. die Einliegerwohnung von Mann kontrolliert? Muss Frau einen entsprechenden Kontrolleur auch in ihre Wohnung lassen?

Danke für Eure Informationen!

Das zuständige Jobcenter wird sicherlich helfen können.

Klar, das wäre im Endeffekt der richtige Ansprechpartner, aber Mann und Frau wüssten gerne vorab Bescheid, um dort die richtigen Antworten zu geben, bzw. sich den Aufwand mit den dortigen Terminen zu ersparen, wenn es eh nicht möglich ist.

Weshalb? Schildert denen ehrlich eure Situation, sonst könnte es vielleicht Erschleichen von Sozialleistungen sein, oder?

Will Frau was vom „Amt“ haben ? Nein - also was hat da ein Kontrolleur zu schaffen ?

Und Mann kann doch einen Mietvertrag der Einliegerwohnung vorweisen oder nicht ? Und das seine getrennt lebende Frau die Vermieterin ist, spielt keine Rolle.

Hier besteht doch offensichtlich keine Bedarfsgemeinschaft(mehr). Es sind 2 Wohneinheiten, man wirtschaftet komplett getrennt.

MfG
duck313

Der Mietvertrag besteht in der Konstellation nicht, da Mann kein Geld hat, die Wohnung zu bezahlen und Frau die Einkünfte ja sonst versteuern müsste.
Die konstenfreie Bewohnung ist quasi eine materielle Unterhalsleistung durch Frau.
Daher würden beim Amt auch keine Kosten der Unterkunft angegeben bzw. die Übernahme dieser beantragt.

Achja, es wird getrennt gewirtschaftet, was nach Konzoauszügen auch nachweisbar ist.
Also jeden hat ein eigenes Konto und die personenbezogenen Kosten gehen getrennt von den jeweiligen Konten ab.
Der Nachweis sollte also erbringbar sein.

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