Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Frau und Mann sind verheiratet, es gibt keine Kinder.
Frau hat Miet-Einkünfte, Mann ist selbstständig.
Die beiden trennen sich, aber lassen sich nicht scheiden.
Da es sich räumlich anbietet, zieht Mann in eine Einliegerwohnung im Eigentumshaus von Frau. Frau bleibt in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung in eben diesem Haus.
Beide Ehepartner bleiben also unter der gleichen Adresse gemeldet, wohnen und wirtschaften aber komplett eigenständig.
Mann verdient nicht genügend mit der Selbstständigkeit und muss auch noch seine private Krankenversicherung zahlen. Frau ist ihm gegenüber nicht unterhaltspflichtig, da das bereinigte Nettoeinkommen unter dem Selbsterhalt liegt.
Hat Mann jetzt einen Alg 2-Anspruch?
Wie kann belegt werden, dass die Trennung vorliegt? Wird hierzu z.B. die Einliegerwohnung von Mann kontrolliert? Muss Frau einen entsprechenden Kontrolleur auch in ihre Wohnung lassen?
Danke für Eure Informationen!