Hallo liebe Wissenden,
ich habe vor langer Zeit ALG 2 beantragt, das aufgrund von mehrmaligem Ablehnen-und-Widerspruch immernoch nicht bewilligt ist. Ich habe die Zeit bisher mit Krediten und einer sehr bescheidenen Lebensweise überbrückt.
Jetzt habe ich Arbeit gefunden, die in ein paar Wochen beginnt. Ich befürchte, dass der Antrag erst nach Arbeitsbeginn angenommen wird. Bekomme ich trotzdem für die gesamte Zeit seit Antragsstellung „rückwirkend“ mein ALG 2?
Ich habe Bedenken, weil Hartz 4 ja zur Überbrückung der Zeit dient, in der man seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, und nicht zur Tilgung von Schulden gedacht ist.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir wieder Gewissheit verschaffen könntet.
Liebe Grüße,
Fred