Alg 2 Antrag Rückwirkung und Erstberatung

Angenommen jemand wird exmatrikuliert wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen und will jetzt erstmal einen Antrag auf Alg 2 stellen. Man ist älter als 25 und hat bisher nie Alg 1 oder 2 gekriegt, wurde aber von den Eltern bisher unterstützt.
Dies passiert jetzt am Ende eines Monates.
Beim Kreisjobcenter kriegt man einen Erstberatungstermin, aber dieser liegt erst im nächsten Monat. Also rein theoretisch ist man noch im ersten Monat als Antragssteller  nicht aufgenommen. Der Exmatrikulationsschein gilt im ersten Monat.

Kann man jetzt schon einen Antrag stellen(ohne Erstberatung) im ersten Monat und nicht im zweiten, damit für diesen Rückwirkend noch bezahlt wird? Oder muss man erst zur Erstberatung und darf dann erst den Antrag stellen.
Muss zwingend der Antrag gestellt werden damit man als Antragssteller gilt oder reicht das man irgendwo bescheid gibt, das man im Prinzip ab jetzt Antragssteller sein wird.
Sollte man überhaupt probieren noch für den ersten Monat rückwirkend was zu erhalten oder macht das eher Probleme und ist den Aufwand nicht wert?

Hallo

Beim Kreisjobcenter kriegt man einen Erstberatungstermin, aber dieser liegt erst im nächsten Monat.

Beim Kreisjobcenter hat man doch vermutlich sinngemäß gesagt: Hallo Amt, gib mir Geld! ist der Antrag. Das schriftliche Formular kann nachgereicht werden. - Es empfiehlt sich aber, das umgehend zu tun, da man sonst nichts Schriftliches in der Hand hat. Außerdem wird der Antrag vorher auch nicht bearbeitet.

Das heißt, genau genommen hat man so auch noch nichts Schriftliches in der Hand, da man ja keine Empfangsbestätigung bekommt, aber das Amt hat wenigstens was Schriftliches. Wenn man wegen des Termins irgendein Schreiben erhalten hat, das unbedingt aufbewahren.

Es kann übrigens sein, dass einem beim Jobcenter gesagt wird, man bräuchte oder solle keinen Antrag stellen. Über solche Vorschläge muss man sich hinwegsetzen und trotzdem einen stellen.

Hier kann man sich schon mal mit dem Formular ausgiebig beschäftigen, und wenn ein Drucker vorhanden ist, auch schon mal fertigstellen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Cont…

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_…

Viele Grüße

Kann man jetzt schon einen Antrag stellen(ohne Erstberatung)

Die Antragsstellung ist nicht an einen Beratungstermin gekoppelt. Hat man einen Beratungstermin erhalten, so ist dieser gleichzeitig mit Personendaten im JC dokumentiert. Außerdem gilt: „Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.“ (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II)

Oder muss man erst zur
Erstberatung und darf dann erst den Antrag stellen.

nein

reicht das man irgendwo bescheid
gibt, das man im Prinzip ab jetzt Antragssteller sein wird.

ja, man hat nach dieser Schilderung dies offensichtlich bereits getan.

Verlinkungen der u.a. Art, die mE mit Polemik gespickt und auch noch uralt sind, halte ich nicht für sachdienlich.

auch ohne Gruß
Otto