Angenommen jemand wird exmatrikuliert wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen und will jetzt erstmal einen Antrag auf Alg 2 stellen. Man ist älter als 25 und hat bisher nie Alg 1 oder 2 gekriegt, wurde aber von den Eltern bisher unterstützt.
Dies passiert jetzt am Ende eines Monates.
Beim Kreisjobcenter kriegt man einen Erstberatungstermin, aber dieser liegt erst im nächsten Monat. Also rein theoretisch ist man noch im ersten Monat als Antragssteller nicht aufgenommen. Der Exmatrikulationsschein gilt im ersten Monat.
Kann man jetzt schon einen Antrag stellen(ohne Erstberatung) im ersten Monat und nicht im zweiten, damit für diesen Rückwirkend noch bezahlt wird? Oder muss man erst zur Erstberatung und darf dann erst den Antrag stellen.
Muss zwingend der Antrag gestellt werden damit man als Antragssteller gilt oder reicht das man irgendwo bescheid gibt, das man im Prinzip ab jetzt Antragssteller sein wird.
Sollte man überhaupt probieren noch für den ersten Monat rückwirkend was zu erhalten oder macht das eher Probleme und ist den Aufwand nicht wert?