Hallo,
ich war als arbeitssuchender gemeldet und mir wurde bis 02.2011 alg2 bewilligt. Ab Oktober 2010 wurde ich jedoch auf ner uni aufgenommen. Ich hatte Bafögantrag gestellt, dieser wurde aufgrund der vielen Anträgen bis ende Feb.2011 noch nicht bewilligt.
Ich habe im Februar nun der Arge mittgeiteilt, dass ich Studium anfing. Muss ich das melden und mich bei der Arge abmelden, oder hätte es einfach gereicht wenn ich nach dem Ablauf der Leistung keine Weiterbewilligungsantrag gestellt hätte? Hätte die Arge es rausbekommen was ich nun tue und was ich beziehe, und wie kann sie rausbekommen? aus reiner Neugier… Muss ich das Geld nun zurückzahlen? Der monatl. betrag ist etwas weiniger, was ich wohl vom Bafögamt bekommen werde. Ich muss aber eine Wohnung Zahlen, sowie Semesterbeitrag, Krankenkasse usw. Hatten sich in den 5.Mon etwas Schulden eingeschlichen und ich weiß nicht ob ich es der Arge zurückzahlen kann. Freu mich auf die Antwort
hallo du bekommst vom bafögamt auf jeden fall eine nachzahlung ab oktober 2010.
Ich kann dir aus eigener erfahrung sagen, dass du das ALG2 auf jeden fall zurückzahlen musst. Sie lassen sich
aber auf eine ratenzahlung ein, du musst nur einen antrag stellen, dann klappt das schon.
viel spass beim studieren.
gruss roswitha
Hallo Kleid,
grundsätzlich müssen Sie sich bei der ARGE abmelden bzw zumindest über die Änderung informieren.
Zu viel gezahltes Geld müssen Sie unter Umständen zurück zahlen. Im Falle BAFÖG würde ich nachfragen, da Sie durch Miete usw evt wieder bedürftig werden.
Da wir alle von dem Statt durchsichtig gemacht wurden, hätte die ARGE dieses irgendwann rausbekommen, von ARGE zu Amt. Wie es mit den Semesterkosten ist, kann ich nicht sagen, da muss man halt drüber sprechen.
Für Schulden haften die nicht. Viellecith können Sie privat Geld leihen. Privat geliehenes Geld mit Rückzahlungsvereinbarung darf auf Harz 4 nicht angerechnet werden.
Viel Erfolg
Opa2009
Hallo. Tut mir leid, aber darauf weiß ich leider keine Antwort. Aber bei einem kannst du dir sicher sein, die Arge wird sich schon melden. LG
Arge muss über jede Einkommensänderung informiert werden, ansonsten machst du dich strafbar wegen "Steuerhinterziehung " oder Betrug. Du musst zuviel gezahlstes Geld zurückzahlen, die nehmen auch Raten. Sprich mit deinem zuständigen Sachbearbeiter, erkläre die Situation. Wenn du trotz Bafög nicht die Grundsicherung erreichst, kriegst du vielleicht noch ALG2 drauf.
Gruß,
Andi
Hallo,
melden musst Du das - aber hast Du ja auch getan, soweit ich weiß, bekommen die das aber auch so mit.
Wenn Du rückwirkend ab Oktober 2010 Bafög erhältst, musst Du das für 10/2010 - 2/2011 erhaltene ALG2 zurückzahlen, schließlich kannst Du ja nicht gleichzeitig Studierender und Arbeitssuchender sein.
LG
figuralis