Hallo !
Ich steig nicht ganz durch, evtl. kann mir einer weiterhelfen!
Folgende Situation : Ehefrau muss Antrag auf ALG 2 stellen. Zählt der Ehemann mit Regelrente zur Bedarfsgemeinschaft oder zur Hausgemeinschaft ?
Wird bei Ehemann der Grundbedarf mit 353,00 mitgerechnet oder nur für Ehefrau ?
Aus Bewilligungsbescheid vom Amt wird Ehemann ohne Grundbedarf von 353,00 Euro berechnet und dennoch Rente mit angerechnet !
Evtl. kann mir einer das genau beschreiben, ich war bisher davon ausgegangen :
Bedarf = ( 2x Grundbedarf) + Miete + Heizung + Nebenkosten
Minus Gesamteinkommen = ALG2
Amt rechnet mit nur 1x Grundbedarf, ist das Richtig ?
Danke für eine Antwort !