Folgende Situation : Ehefrau muss Antrag auf ALG 2 stellen.
Zählt der Ehemann mit Regelrente zur Bedarfsgemeinschaft oder
zur Hausgemeinschaft ?
Zur Bedarfsgemeinschaft.
Amt rechnet mit nur 1x Grundbedarf, ist das Richtig ?
Ja, da Altersrentner keine berechtigten im Sinne des SGB2 sind.
Von der Altersrente dürfte aber auch der eigene Hilfesatz abgezogen worden sein, so dass nicht die komplette Rente als Einkommen angerechnet wird?
Ich weiß nicht hundertprozentig, wie das mit Rente ist, aber nach diesem Hartz-IV-Rechner, der nach Bundesland und Einkünfte nach Erwerbseinkommen und Rente unterscheidet, werden ganz normal beide Partner beim Bedarf berücksichtigt und die Rente als Einkommen abgezogen.
Aus Bewilligungsbescheid vom Amt wird Ehemann ohne Grundbedarf von 353,00 Euro berechnet und dennoch Rente mit angerechnet !
Dann sollte auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden,
solange es noch geht.
nichts überstürzen. Dass der Rentner nicht im Bescheid steht, ist völlig korrekt und dass die seinen Bedarf übersteigende Rente angerechnet wird, ebenfalls. Ich lese hier noch nichts Gegenteiliges.