ALG 2 bei Eheleuten mit einer Person als Rentner

Hallo !

Ich steig nicht ganz durch, evtl. kann mir einer weiterhelfen!

Folgende Situation : Ehefrau muss Antrag auf ALG 2 stellen. Zählt der Ehemann mit Regelrente zur Bedarfsgemeinschaft oder zur Hausgemeinschaft ?

Wird bei Ehemann der Grundbedarf mit 353,00 mitgerechnet oder nur für Ehefrau ?

Aus Bewilligungsbescheid vom Amt wird Ehemann ohne Grundbedarf von 353,00 Euro berechnet und dennoch Rente mit angerechnet !

Evtl. kann mir einer das genau beschreiben, ich war bisher davon ausgegangen :

Bedarf = ( 2x Grundbedarf) + Miete + Heizung + Nebenkosten
Minus Gesamteinkommen = ALG2

Amt rechnet mit nur 1x Grundbedarf, ist das Richtig ?

Danke für eine Antwort !

Hallo,

Folgende Situation : Ehefrau muss Antrag auf ALG 2 stellen.
Zählt der Ehemann mit Regelrente zur Bedarfsgemeinschaft oder
zur Hausgemeinschaft ?

Zur Bedarfsgemeinschaft.

Amt rechnet mit nur 1x Grundbedarf, ist das Richtig ?

Ja, da Altersrentner keine berechtigten im Sinne des SGB2 sind.
Von der Altersrente dürfte aber auch der eigene Hilfesatz abgezogen worden sein, so dass nicht die komplette Rente als Einkommen angerechnet wird?

16BIT

Hallo

Aus Bewilligungsbescheid vom Amt wird Ehemann ohne Grundbedarf von 353,00 Euro berechnet und dennoch Rente mit angerechnet !

Dann sollte auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden, solange es noch geht.

Vielleicht trifft auch dieses hier zu:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…

Ich weiß nicht hundertprozentig, wie das mit Rente ist, aber nach diesem Hartz-IV-Rechner, der nach Bundesland und Einkünfte nach Erwerbseinkommen und Rente unterscheidet, werden ganz normal beide Partner beim Bedarf berücksichtigt und die Rente als Einkommen abgezogen.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/alg2-ergeb…

Amt rechnet mit nur 1x Grundbedarf, ist das Richtig ?

Kann doch eigentlich gar nicht richtig sein.
Aber manchmal muss man Klage einreichen, bevor man zu seinem Recht kommt.

Viele Grüße

Danke für eine Antwort !

Hi,

Aus Bewilligungsbescheid vom Amt wird Ehemann ohne Grundbedarf von 353,00 Euro berechnet und dennoch Rente mit angerechnet !

Dann sollte auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden,
solange es noch geht.

nichts überstürzen. Dass der Rentner nicht im Bescheid steht, ist völlig korrekt und dass die seinen Bedarf übersteigende Rente angerechnet wird, ebenfalls. Ich lese hier noch nichts Gegenteiliges.

Gruß
Ingo