ALG 2 Berechnung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe im Februar einen aktuellen ALG2 Bescheid bekommen,welcher bis Juli 2011 gültig ist.
In diesem Bescheid wird mein Nebeneinkommen, welches nicht jeden Monat gleich hoch ist, mit 340€ angerechnet,seit März beläuft sich mein Nebeneinkommen jedoch „nur“ auf 260€,diese Höhe wird auch weiterhin so bleiben, weil die Stundenzahl gesenkt wurde.Ich reiche jeden Monat meine Lohnabrechnung beim Jobcenter ein.
Bis zum Februar habe ich immer,jeden Monat, nachdem ich die Lohnabrechnung abgegeben habe,eine Neuberechnung und meist eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen.
Dies ist jetzt komplett weggefallen, ich bekomme weder monatlich eine Neuberechnung, noch eine Nachzahlung, obwohl mein Nebeneinkommen geringer ausfällt, als in der Berechnung berücksichtigt.
Als ich meine Sachbearbeiterin darauf angesprochen habe, sagte diese zu mir,daß mein Nebeneinkommen nicht 100%-ig feststellbar ist - obwohl ich jeden Monat die Lohnabrechnung abgebe - sie deswegen das letzte 6 monatl. Durchschnittseinkommen berücksichtigt hat und die Berechnung erst nach Ablauf des aktuellen Bescheids, also im Juli 2011 rückwirkend neu berechnet werden kann.
Meine Frage an dich ist nun, ist das richtig so? Da ja mein Nebeneinkommen geringer ausfällt, als in der Berechnung berücksichtigt, es fehlt mir ja jeden Monat
ein Betrag zum Lebensunterhalt.
Ist es richtig, daß meine Sachbearbeiterin jetzt keine monatliche Neuberechnung mehr durchführen muss, nachdem ich meine Lohnabrechnung abgegeben habe?
Ich bedanke mich herzlichst für deine Antwort!

Mit frdl. Gruß
Manuela

Hallo

Hallo

seit März beläuft sich mein Nebeneinkommen jedoch „nur“ auf 260€, diese Höhe wird auch weiterhin so bleiben.

Dann liegt kein wechselndes Einkommen mehr vor und es gibt keine Grundlage mehr für die bisherige Abrechnungsweise. Hattest du dem Jobcenter denn (nachweislich schriftlich) eine Veränderungsmitteilung reingereicht, dass bei dir ab März keine wechselnde Einkommenshöhe mehr gegeben ist, sondern dass nun aufgrund veränderter Stundenzahl jeden Monat gleichbleibend 260 € Lohn eingehen werden ?

Falls nicht, solltest du das nachholen und (nachweislich schriftlich !) diese Änderung mitteilen ; eine Bestätigung vom Arbeitsgeber wäre hilfreich. Außerdem Widerspruch einlegen gegen die (zu hohe) Anrechnung eines fiktiven monatlichen Einkommens seit März, das dir gar nicht zugeflossen ist bzw. nicht zufließt. Außerdem die umgehende Nachzahlung der fehlenden Leistungen seit März anfordern, am Besten mit Fristsetzung von ein paar Kalendertagen.

Wenn du aus deinem Minjob (brutto=netto) 260 € vom Chef erhältst, sind davon 100 € Grundfreibetrag für dich abzuziehen. Von den verbleibenden 160 € sind weitere 32 € Freibetrag (= 20% des Brutto von 100,01 Euro bis 1000,00 Euro) zu berücksichtigen . Das heisst, von deinem 260 € Minijob-Lohn sind nur 128 € anzurechnendes Einkommen, das deinen ALG2- Bedarf verringert und das entsprechend berücksichtigt werden darf. 132 € bleiben dir als Freibetrag und dürfen nicht auf dein ALG2 angerechnet werden.

Eine Anrechnung von fiktiven 340 € (und das dann auch noch über 6 Monate Dauer), obwohl du tatsächlich und nachweislich nur 128 € anrechenbares Einkommen erzielst, hätte eine deutliche Bedarfsunterdeckung zur Folge… und das Jobcenter käme somit seiner gesetzlichen monatlichen Bedarfsdeckungspflicht nicht nach. http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Schau auch mal hier rein… da ist es (auch für Selbständige) aufgeführt. Die ALG II-V beinhaltet nicht das Recht, fiktive Einkommen „zu hoch“ anzurechnen, daraufhin die ALG2-Leistung zu kürzen und damit eine Bedarfsunterdeckung zu verursachen. http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/index… Wenn das Jobcenter dir hier ALG2 nachzahlen muss, heisst das, dass es in den Vormonaten dein Existenzminimum nicht gesichert hat. Und das darf nicht sein.-

Hier z.B. ein Muster-Widerspruch als Grundgerüst, passend abzuändern: http://hartz.info/index.php?topic=60.0

Ansonsten beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und zum Sozialrechtsanwalt (kostet mit dem Schein max. 10 €).

LG

wende dich an den Arge-Leiter schriftlich, lass dir am Tresen die Abgabe des Schreibens quitieren und warte ab. Er kann das so nicht durchgehen lassen, sie muss es aber so, weil du schon länger ein Nebeneinkommen hast und sie so die monatliche Berechnung als 2 mal jährlich aussätzt. Das spart Zeit, der Arge. Aber das ist der einzige Grund. Also, lege Einspruch ein beim Leiter des Amtes.
Gruß
Karin

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe im Februar einen aktuellen ALG2 Bescheid
bekommen,welcher bis Juli 2011 gültig ist.
In diesem Bescheid wird mein Nebeneinkommen, welches nicht
jeden Monat gleich hoch ist, mit 340€ angerechnet,seit März
beläuft sich mein Nebeneinkommen jedoch „nur“ auf 260€,diese
Höhe wird auch weiterhin so bleiben, weil die Stundenzahl
gesenkt wurde.Ich reiche jeden Monat meine Lohnabrechnung beim
Jobcenter ein.
Bis zum Februar habe ich immer,jeden Monat, nachdem ich die
Lohnabrechnung abgegeben habe,eine Neuberechnung und meist
eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen.
Dies ist jetzt komplett weggefallen, ich bekomme weder
monatlich eine Neuberechnung, noch eine Nachzahlung, obwohl
mein Nebeneinkommen geringer ausfällt, als in der Berechnung
berücksichtigt.
Als ich meine Sachbearbeiterin darauf angesp. habe, sagte
diese zu mir,daß mein Nebeneinkommen nicht 100%-ig
feststellbar ist - obwohl ich jeden Monat die Lohnabrechnung
abgebe - sie deswegen das letzte 6 monatl.
Durchschnittseinkommen berücksichtigt hat und die Berechnung
erst nach Ablauf des aktuellen Bescheids, also im Juli 2011
rückwirkend neu berechnet werden kann.
Meine Frage an dich ist nun, ist das richtig so? Da ja mein
Nebeneinkommen geringer ausfällt, als in der Berechnung
berücksichtigt, es fehlt mir ja jeden Monat
ein Betrag zum Lebensunterhalt.
Ist es richtig, daß meine Sachbearbeiterin jetzt keine
monatliche Neuberechnung mehr durchführen muss, nachdem ich
meine Lohnabrechnung abgegeben habe?
Ich bedanke mich herzlichst für deine Antwort!

Mit frdl. Gruß
Manuela

Hallo,

vielen lieben Dank für deine Antwort, ich werde mich an den Leiter des Jobcenters wenden.

Vielen lieben Dank für deine ausführliche Beantwortung und Erklärung meiner Frage, ich werde sofort Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters einlegen!
Viele Grüße
Manuela