Grüße,
Ich möchte mich nach meinem Studium direkt in die selbstatändigkeit flüchten.
Hierfür gibt es ja die existengründungsbeihilfe im Zuge der ALG 2 Zuschüsse.
Ich weis das ich Fals ich zum Amt gehen würde Anspruch hätte.
Meine Frage:
Gibt es eine Bescheinigung für das Einreichen der existenzgründungsbeihilfe die bei der zugehörigen Antragstelle eingereicht werden kann, ohne das ich vorher diese Leistung (ALG2) auch bezogen habe?
Vielen Dank