ALG 2 ...eine Frage

Hallo,

Bekommt ALG-2 Empfänger auch Miete bzw. Zinsen (für selbstbewohntes Eigenhaus) mit. Wenn ja, wieviel bekommt man, wie wird es berechnet ?

Danke

Xiu Mai

Hallo,

statt Wohngeld für den Mieter erhält der Eigentümer einen Lastenausgleich. Dieser ist in den meisten Ämtern auf dem Amt für Wohngeld zu stellen.

Gruss Günter

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Hallo Guenter

statt Wohngeld für den Mieter erhält der Eigentümer einen
Lastenausgleich. Dieser ist in den meisten Ämtern auf dem Amt
für Wohngeld zu stellen.

Das ist bestimmt grundsaetzlich richtig, aber bei ALG 2 gibt es kein Wohngeld. Man bekommt die Miete (sofern „angemessen“) komplett bezahlt.

Wie es bei Wohneigentum ist, weiss ich allerdings nicht.

Viele Gruesse Thea

Hallo,
bei selbstgenutztem Eigentum zählen die Zinsen als „Miete“ und werden dementsprechend anerkannt.

Beatrix

Hallo Guenter

statt Wohngeld für den Mieter erhält der Eigentümer einen
Lastenausgleich. Dieser ist in den meisten Ämtern auf dem Amt
für Wohngeld zu stellen.

Das ist bestimmt grundsaetzlich richtig, aber bei ALG 2 gibt
es kein Wohngeld. Man bekommt die Miete (sofern „angemessen“)
komplett bezahlt.

Wie es bei Wohneigentum ist, weiss ich allerdings nicht.

Hallo,

wer Anspruch auf Wohngeld als Mieter hat, hat auch alternierend Anspruch auf Lastenzuschuss als Eigentümer. Die Kriterien sind , was Betriebskosten betrifft, dieselben. Beim Lastenzuschuss wird nur statt der Miete der Zinsaufwand (nach meiner Kenntnis) als Grenze wie in den Wohngeldtabellen berücksichtigt.

Gruss Günter

wer Anspruch auf Wohngeld als Mieter hat, hat auch
alternierend Anspruch auf Lastenzuschuss als Eigentümer.

Ja, aber darum ging es hier nicht. Wer Anspruch auf ALG2 hat, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

Gruß
Nelly