Eine Person X hat sich entschlossen, das ihr demnächst zustehende Elterngeld auf 24 bzw. 28 Monate aufzuteilen. Das heisst, die monatl. Zahlungen unterschreiten knapp die anrechnungsfreien 300,-€ aufs ALG 2- Geld.
Aber ist das auch so? Dass der dann auszuzahlende Betrag nicht angerechnet werden darf??? Weil wenn die Person das Geld nicht „teilen“ würde, dann wären es ja um die 600,-€, wovon wiederum nur 300,-€ anrechnungsfrei wären.
Vielleicht wisst ihr es ja, ich finde keinen Hinweis auf diesen Sachverhalt im Internet.
Danke schon mal
Änne