ALG 2/ Elterngeld

Eine Person X hat sich entschlossen, das ihr demnächst zustehende Elterngeld auf 24 bzw. 28 Monate aufzuteilen. Das heisst, die monatl. Zahlungen unterschreiten knapp die anrechnungsfreien 300,-€ aufs ALG 2- Geld.
Aber ist das auch so? Dass der dann auszuzahlende Betrag nicht angerechnet werden darf??? Weil wenn die Person das Geld nicht „teilen“ würde, dann wären es ja um die 600,-€, wovon wiederum nur 300,-€ anrechnungsfrei wären.

Vielleicht wisst ihr es ja, ich finde keinen Hinweis auf diesen Sachverhalt im Internet.

Danke schon mal
Änne

Hallo Änne,

vielleicht hatte ich ja Glück mit meinem zuständigen Berater in der Agentur, aber… ich habe ihn einfach gefragt.

Die Betreuer/Berater/Sachbearbeiter sind doch zur Auskunft angehalten.
Wieviel sie wann abziehen müssen geht immerhin nach Gesetz, nicht nach Gutdünken!

Bin dort damals vernünftig informiert worden.
Gruss
Anke

*kopfeinziehfallsdasdieausnahmeistdiedieregelbestätigt*
;o)